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Garantiert nicht genügend

buttonBeim Kauf eines Produktes stehen dem Käufer Gewährleistungsrechte, die sogenannte Garantie, zu. Ein politischer Vorstoss verlangt jetzt eine Modernisierung dieser Rechte. Dabei geht es nicht nur um eine Verbesserung für die Konsumentinnen und Konsumenten. Auch der haftende Endverkäufer soll besser gestellt werden. Beim Gesetzgeber fanden solche Bestrebungen bislang kein Gehör. 

Die aktuelle Gesetz ist widersprüchlich: Es verbietet dem Verkäufer einerseits, die zweijährige Gewährleistungsfrist (Garantie) zu kürzen. Im Gegenteil: sogar wenn der Käufer einer Verkürzung zugestimmt hat, hat er während zwei Jahren nach dem Kauf zwingend Garantierechte. Unsinnigerweise darf der Verkäufer gemäss Gesetz und Rechtsprechung jedoch die Garantieansprüche ganz wegbedingen.

Hier hat das Gesetz gemäss Parlamentarischer Initiative Leutenegger-Oberholzer klare Vorgaben zum machen, damit derartige Widersprüchlichkeiten in Zukunft nicht mehr möglich sind.

Weitere Forderungen des Vorstosses sind:

  • Der Käufer kann nicht im Voraus auf seine Rechte verzichten.
  • Bei Mängeln, die bis zu sechs Monaten nach dem Kauf auftreten, gilt die Annahme, dass sie bereits beim Kauf bestanden haben.
  • Zusätzliche Verkäufergarantien sind klar und verständlich zu formulieren.

Insgesamt soll ein Gewährleistungsrecht, das den Anforderungen des heutigen Wirtschaftsverkehrs gerecht wird und sich an der EU-Richtlinie 1999/44/EG ausrichtet, etabliert werden. Dabei kommen nicht nur die Interessen der Käuferseite zum Zuge. Bei Garantieansprüchen sollen dem Endverkäufer zwingend Regressansprüche gegenüber seinem Zulieferer zustehen.

Die Stiftung für Konsumentenschutz unterstützt diesen Vorstoss. Allerdings hat sich leider die Rechtskommission des Nationalrates am 11. Mai 2017 mit 13 gegen 11 Stimmen gegen die Initiative ausgesprochen.