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Merkblatt: wer muss Billag-Empfangsgebühren bezahlen?

Fernbedienung Radio TV-72Früher wusste jedes Kind: wer ein Radio besitzt oder ein angeschlossenen Fernsteher in der Stube stehen hat, muss über die Billag Gebühren zahlen, will man nicht eine happige Busse riskieren. Heute ist der Fall nicht mehr so glasklar: Darf man beispielsweise am Computer auf srf.ch die Tagesschau oder den Kassensturz gebührenfrei konsumieren? Muss ich fürs Radiohören im Auto Gebühren bezahlen?

Aktuell verhandelt das Parlament intensiv darüber, ob alle privaten Haushalte Radio- und Fernsehgebühren (Billag) bezahlen müssen – unahbhängig davon, ob die Bewohner Radio oder TV benutzen. Wir von der Stiftung für Konsumentenschutz engagieren uns in dieser Debatte für ein Opting-Out. Das heisst, dass alle Konsumenten, die auf Radio und Fernsehen verzichten, sich abmelden können und keine Billag-Gebühren bezahlen müssen. Zudem finden wir, dass nicht nur die Privathaushalte, sondern auch die Unternehmen einen fairen Anteil zur Finanzierung der Radio- und Fernsehsender beitragen sollten.

Das Merkblatt war von 2014 und ist nicht mehr aktuell. Deshalb wurde es entfernt.