Bundesrat prüft elektronische Identitätskarte

Mit einem “Online-Ausweis” kann man seine Identität oder gewisse Eigenschaften, wie z.B. die Staatsangehörigkeit oder das Alter über das Internet nachweisen. Einige Anwendungsbeispiele: die Online-Bestellung eines Handy-Abonnements, der Bezug von Waren mit Altersbeschränkung, die Eröffnung eines Bankkontos oder der Bezug eines Geburtsscheins.
Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, ein Konzept sowie einen Entwurf für die rechtliche Ausgestaltung eines elektronischen staatlichen Identifikationsmittels (eID), welches zusammen mit der neuen Identitätskarte (IDK) angeboten werden soll, auszuarbeiten. Unser Kommentar zum vorgelegten Konzept:
Die SKS begrüsst grundsätzlich die Schaffung eines Ausweises für die Online-Welt. Der Online-Handel erleichtert die Vergleichbarkeit von Angeboten und Preisen und begünstigt den Wettbewerb. Aus Sicht der Konsumenten ist der Online-Handel daher zu fördern. Die SKS ist der Ansicht, dass dem Datenschutz besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Konsumentinnen und Konsumenten müssen vor Datenmissbrauch geschützt werden, egal welche Lösung schlussendlich angestrebt wird. Bezüglich der Kosten sollte eine Variante gewählt werden, welche aus Sicht des Staates moderat ausfällt. Zudem sollte es jedermann freigestellt sein, ob er zur IDK zusätzlich eine eID anfordern will.