Film, Musik und Veranstaltungen
Bei den Themen Film, Musik und Veranstaltungen denkt man grundsätzlich an Vergnügen. Doch auch hier können Konsumentenfallen lauern. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) setzt sich dafür ein, dass sich der Freizeitspass nicht als Ärger entpuppt.
Wer hat das nicht schon mal erlebt? Ein berühmter Künstler oder eine weltbekannte Band kommt für eine Veranstaltung oder ein Konzert in die Schweiz und die Tickets sind kurz nach dem Vorverkaufs-Start bereits ausverkauft. Der Frust ist umso grösser, wenn die Tickets kurze Zeit später oder sogar zeitgleich auf gängigen Auktionsplattformen oder kleinen unbekannten Ticketportalen zu einem Vielfachen des ursprünglichen Preises angepriesen werden. Die SKS kämpft gegen die Graumarkt-Problematik und setzt sich für Fairness im Veranstaltungsgeschäft ein.
Der Genuss von Film und Musik findet jedoch noch öfter innerhalb der eigenen vier Wände oder – im Zeitalter der digitalen Mobilität – irgendwo unterwegs statt. Wer ein Werk online kauft, kopiert dieses nicht selten auf seine anderen Geräte, sei es auf den Computer zu Hause, auf das Smartphone, den mp3-Player oder das Tablet. Obwohl Konsumentinnen und Konsumenten die Werke bereits bezahlt haben, schulden sie eine sogenannte Leerträgerabgabe, welche beim Kauf der jeweiligen Geräte im Kaufpreis miteinberechnet wird. Die SKS ist für eine faire Entschädigung der Künstler, setzt sich jedoch gegen eine Mehrfachbelastung im Rahmen der Leerträgervergütung ein.
Unser Engagement – für Sie
Die SKS setzt sich dafür ein, dass sich der Freizeitspass nicht als Frust entpuppt.
- Die SKS klärt auf, was im Internet erlaubt ist und was nicht.
- Die SKS bietet Rat für Konsumenten.