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Paket Schweiz-EU: Mehr Schutz und Wahlfreiheit für die Konsument:innen

Das Paket Schweiz-EU bringt den Konsument:innen konkrete Vorteile. Das Gesundheitsabkommen stärkt Vorsorge, Zusammenarbeit und Wissensaustausch. Bei den Lebensmitteln sorgt die Anbindung an Frühwarnsysteme für ein höheres Schutzniveau. Beim Strom sind zwar einige Aspekte, insbesondere konkrete und verbindliche Schutzmassnahmen für Konsument:innen, noch vage. Dennoch dürften sie von der Marktöffnung und der besseren Versorgungssicherheit profitieren. Insgesamt bewertet der Konsumentenschutz die vier Abkommen als klaren Gewinn für die Konsument:innen.

Angesichts globaler Unsicherheiten sind stabile und geregelte Beziehungen zur EU für die Schweiz wichtiger denn je. Die EU bleibt die wichtigste wirtschaftliche und politische Partnerin. «Das Paket Schweiz-EU stärkt die Partnerschaft – ohne Unterwerfung, sondern auf Augenhöhe», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz. «Es schafft die Grundlage für mehr Schutz, mehr Auswahl und mehr Transparenz für die Konsument:innen in der Schweiz.»

Strommarkt: Anschluss finden und Wahlfreiheit sichern

Die Schweiz ist physikalisch längst mit dem europäischen Stromnetz verbunden, politisch jedoch isoliert. Diese Abkopplung birgt Risiken für die Versorgungssicherheit. Zudem wird der Alleingang im Strommarkt die Schweiz zukünftig wegen des Ausbaus der Reservekraftwerke enorm teuer zu stehen kommen, was sich auf die Strompreise niederschlagen wird. Das geplante Stromabkommen schafft nun den gleichberechtigten Zugang zum EU-Strommarkt und macht den Handel planbarer.
Ein weiterer Meilenstein ist die Öffnung des Strommarktes. Konsument:innen sollen künftig ihre Anbieterin frei wählen können, ein Modell, das in der EU bereits funktioniert. Wer möchte, bleibt in der regulierten Grundversorgung, wer wechseln will, kann dies tun und jederzeit zurückkehren.
Der Konsumentenschutz begrüsst vor allem die geplanten Schutzmechanismen wie Tariftransparenz, Informationspflichten und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle. Diese Massnahmen sind wichtige Schritte, um die Rechte der Konsument:innen zu stärken und den Service Public zu sichern. Damit der Strommarkt auch künftig verständlich, fair und konsument:innenfreundlich bleibt, fordert der Konsumentenschutz jedoch noch präzisere Regelungen.

Lebensmittelsicherheit: Mehr Schutz durch bessere Vernetzung

Auch das Abkommen zur Lebensmittelsicherheit bringt den Konsument:innen angesichts der Globalisierung mehr Sicherheit. Mit dem Abkommen würden hier wichtige Lücken geschlossen und eine langjährige Forderung des Konsumentenschutzes erfüllt: Die Schweiz erhielte Zugang zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und zum Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF). «Damit scheint ein besserer Gesundheits- und Täuschungsschutz für Konsument:innen endlich in Griffnähe!», betont Stalder.
Inhaltlich ändert sich mit dem Abkommen wenig: Bereits jetzt ist das Schweizer Lebensmittelrecht demjenigen der EU weitgehend angeglichen. Die Ausnahmen in Bezug auf Gentechnik, Deklaration und Tierschutz, welche das Schweizer Recht noch kennt, könnte die Schweiz beibehalten: ein weiterer, positiver Aspekt des Abkommens.

Gesundheit: Vorsorge stärken und Kristen bewältigen

Während der COVID-19-Pandemie war der Zugang der Schweiz zu zentralen EU-Gesundheitsinstrumenten wie dem Frühwarnsystem (EWRS) und dem Europäischen Zentrum für Krankheitskontrolle (ECDC) stark eingeschränkt. Seit 2023 besteht gar kein Zugang mehr. Das neue Gesundheitsabkommen stellt diesen Zugang dauerhaft sicher und ermöglicht eine freiwillige Teilnahme an EU-weiten Beschaffungen medizinischer Güter wie Impfstoffen oder Schutzmaterialien. Die Schweiz bleibt in ihren Entscheidungen unabhängig, denn eine automatische Übernahme von EU-Massnahmen ist nicht vorgesehen.
Angesichts zunehmender globaler Gesundheitsrisiken sieht der Konsumentenschutz im Abkommen einen klaren Mehrwert für die Vorsorge und Bewältigung künftiger Krisen.

Landesverkehr: Unterwegs auf guten Schienen

Der Konsumentenschutz unterstützt die Sicherung und Weiterentwicklung des Landesverkehrsabkommens. Ein gut ausgebautes, grenzüberschreitendes Schienennetz ist zentral für eine klimafreundliche Mobilität und einen starken Service Public. Die vorgesehenen Schutzmassnahmen wie die Gültigkeit der Schweizer Fahrausweise bei allen Transportunternehmen, der Schutz der Löhne und der Vorrang des nationalen Verkehrs sichern den gleichberechtigten Zugang zu zuverlässiger und bezahlbarer Mobilität. Besonders wichtig bleibt die uneingeschränkte Gewährleistung des Taktfahrplans.
Das Paket Schweiz-EU bringt greifbare Verbesserungen für Konsument:innen: mehr Schutz, mehr Wahlfreiheit und mehr Transparenz in zentralen Lebensbereichen. Der Konsumentenschutz sieht im Paket einen klaren Schritt hin zu einem modernen, verlässlichen und fairen Konsum-Alltag für alle.