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Geplante Obsoleszenz: Bundesrat zieht sich aus der Verantwortung

Was der Konsumentenschutz schon seit Jahren kritisiert, ist nun auch beim Bundesrat angekommen: Geplante Obsoleszenz ist im Einzelfall nur schwierig nachzuweisen. In seinem Bericht versteckt sich der Bundesrat allerdings hinter Allgemeinplätzen. Konkrete Massnahmen will er nicht ergreifen. Der Konsumentenschutz fordert ein Verbot von geplanter Obsoleszenz und einen Reparatur- und Lebensdauerindex.

Von geplanter Obsoleszenz spricht man, wenn die Hersteller die Lebensdauer ihrer Produkte absichtlich verkürzen. In der Vergangenheit gab es verschiedene Beispiele für solch betrügerisches Verhalten: Einige Drucker kamen an ihr «Lebensende», sobald ihr Tintenkissen «voll» war oder eine andere Druckerpatrone verwendet wurde. Die Sollbruchstellen von Produkten geben nach, sobald die durchschnittliche Nutzungsdauer erreicht ist. Bei Traktoren konnte die Firmware nicht mehr aktualisiert werden, sie waren nicht mehr zu gebrauchen. Solche Probleme werden seit Jahren vom Konsumentenschutz, aber auch anderen Konsumenten-Organisationen kritisiert.

Das Problem: der Nachweis von geplanter Obsoleszenz

Dank dieses öffentlichen Drucks kommt die klassische «Sollbruchstelle» inzwischen fast nicht mehr vor. Geplante Obsoleszenz ist inzwischen viel versteckter, wie auch im Bericht des Bundesrates deutlich wird. Die Krux stellt der Bericht auch gleich selbst fest: Es ist ausserordentlich schwierig, «eine Strategie zur vorsätzlichen Verkürzung der Lebensdauer zu erkennen», insbesondere, wenn kein technisches Fachwissen vorhanden sei. Darüber hinaus ist eine zivilrechtliche Klage mit grossen finanziellen Risiken verbunden, weshalb Konsumentinnen kaum wegen eines kostengünstigen Produkts klagen. Der Bericht des Bundesrates stellt fest, dass hier ein Problem besteht.

Keine Lösung: Nichtstun

Die Konsequenz, welche der Bundesrat daraus zieht, ist jedoch höchst fragwürdig: Es lohne sich nicht, etwas zu ändern, weil alles viel zu kompliziert sei. Für den Konsumentenschutz ist dies nicht akzeptabel und er schlägt darum folgende Lösungsansätze vor:

  • Angleichung an das EU-Recht, insbesondere das explizite Verbot von geplanter Obsoleszenz;
  • Erarbeitung von technischer Expertise: Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA kann Produkte prüfen, bei denen eine geplante Obsoleszenz vermutet wird;
  • Finanzielles Risiko einer Klage übernehmen: Das SECO könnte schon heute wegen unlauterem Wettbewerb (UWG) klagen. Der zuständige Bundesrat hätte es in der Hand, dies umzusetzen.

Konsequente Umsetzung der USG-Revision ist nötig

Immerhin wird im Bericht auf das revidierte Umweltschutzgesetz (USG) verwiesen: Auch als Reaktion auf die wachsende Reparatur-Bewegung beschloss das Parlament im Frühjahr 2024, die Reparatur als neues Element in das USG aufzunehmen. Somit wurde die Reparatur als wesentlicher Teil der Kreislaufwirtschaft anerkannt. Der Bundesrat hat nun die Möglichkeit, Informationsvorgaben bezüglich Reparierbarkeit und Lebensdauer zu erlassen. Der Konsumentenschutz fordert eine vollständige Umsetzung dieser Bestimmungen in den Verordnungen. Ebenso muss geprüft werden, wie Reparaturdienstleistungen finanziell unterstützt werden können.