Bank in der Krise: Wie sicher ist mein Geld auf der Bank?

Bei einem Bankenkonkurs sind Spargelder bis zu 100’000 Franken pro Kundenbeziehung (nicht pro Konto) besonders gut geschützt. Einerseits müssen diese Guthaben ausbezahlt werden, bevor andere Forderungen an die Bank an die Reihe kommen. Andererseits gibt es die Einlagensicherung Esisuisse, die von den Banken in der Schweiz gemeinsam betrieben wird und im Notfall bis zu 8 Mia. Franken bereitstellen kann. Beim Konkurs insbesondere einer grösseren Bank kann es jedoch auch trotz diesen Vorkehrungen zu Verlusten kommen.
Was passiert mit den Einlagen (Spargeldern, Wertschriften, etc.) von Kunden bei einem Banken-Konkurs?
Privilegierung
3a-Vorsorgekonten, Kassenobligationen (die auf den Namen des Inhabers lauten) und Spargelder von Privat- und Firmenkunden bis 100’000 Franken sind konkursrechtlich privilegiert. Sie müssen also vor den meisten anderen Forderungen (zum Beispiel von Lieferanten) befriedigt werden.
Einlagensicherung
Können Spargelder nicht aus liquiden Mitteln ausbezahlt werden, greift die Einlagensicherung bei Konto-Guthaben bis 100’000 Franken. Die Limite von 100’000 Franken gilt nicht pro Konto, sondern pro Kundenbeziehung. Die Einlagensicherung, organisiert im Verein Esisuisse, beträgt allerdings «nur» 8 Mia. Franken. Bei einem Konkurs einer Grossbank oder mehreren Banken gleichzeitig ist das vergleichsweise wenig und je nach Situation nicht ausreichend.
Abgedeckt von der Einlagensicherung sind vereinfacht gesagt alle Guthaben auf Konten, Kassenobligationen (die auf den Namen des Inhabers lauten), Guthaben auf Metallkonten sowie Tages-, Fest- und Termingelder. Weitere Informationen zur Abdeckung.
3a-Vorsorgegelder sind zwar konkursrechtlich privilegiert (siehe oben), aber nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt (weitere Infos dazu). Die Einlagensicherung gilt grundsätzlich für bewilligte, kontoführende Banken in der Schweiz. Nicht abgedeckt sind jedoch bestimmte Depositen- oder Betriebssparkassen (Ausnahmen).
Schliessfächer und Wertschriftendepots
Inhalte in Schliessfächern und Banktresors sowie grundsätzlich auch Wertschriften (vorbehalten Pfandrechte) gehören dem Kunden und sind somit von einem Konkurs nicht betroffen.
Weitere Informationen
finden Sie auf der Website von Esisuisse.
Stand März 2023. Alle Angaben ohne Gewähr.
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