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Online-Ratgeber

Wo melde ich Straftaten auf Social Media?

Über zwei Drittel aller Schweizerinnen und Schweizer nutzen Social Media täglich. Alleine auf Facebook sind über 5 Millionen Nutzerinnen aus der Schweiz registriert. Dennoch ist vielen Personen unklar, was man auf Social Media darf und was nicht. In diesem Online-Ratgeber erfahren Sie, wie Sie gegen Straftaten auf Social Media vorgehen können.

Social Media ist mittlerweile allgegenwärtig und sämtliche Altersgruppen sind auf den sozialen Netzwerken unterwegs. Es gibt selbstverständlich Unterschiede, welche Social Media Plattformen von welchen Personengruppen verwendet werden. Und mit der wachsenden Anzahl von Nutzerinnen, steigt auch die Zahl der Straftaten auf Social Media.

Meldung von Straftaten

Um Straftaten auf den Social Media Plattformen rasch zu entfernen, stellen die Betreiberinnen den Nutzern eine Melde-Funktion für Inhalte zur Verfügung. Dass die Betreiber die strafbaren Handlungen dann aber auch rasch vom Netzwerk löschen, ist nicht garantiert. Gerade beim Beseitigen von verletzenden Meinungsäusserungen sind die Plattformen zurückhaltend, teils auch bei klar rechtswidrigen Aussagen. So sollen soziale Medien gemäss einer Studie von Center for Countering Digital Hate nur rund 16% aller gemeldeten anti-semitischen Beiträge gelöscht haben – 84% wurden nicht gelöscht. Das liegt auch daran, dass z.B. Moderatorinnen für die Bearbeitung einer Meldung nur wenige Sekunden aufwenden dürfen. Und: Auch wenn die Plattform die Straftaten löscht – die Polizei informieren sie in der Regel nicht.

Illegale Webseiten

Illegale Webseiten, z.B. mit verbotener Pornografie oder gewaltverherrlichenden Inhalten können Sie auf dieser Website beim Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) melden. Ihre Meldung können Sie auch ohne Angabe von Kontaktdaten absenden.

Meldeplattform für rassistische Hassrede im Netz

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat die neue Meldeplattform für rasstische Posts auf Social Media am 30.11.2021 lanciert. Ausserdem können sich Betroffene nach einer Meldung zusätzlich beraten lassen, wenn sie das wünschen.

Unerwünscht zugesandte Penisbilder

Frauen erhalten auf Social Media oft unerwünschte Penisbilder zugesendet. Aber das Zusenden solcher Penisbilder erfüllt regelmässig den Pornografie-Straftatbestand von Art. 197 Abs. 2 StGB. Falls auch Sie solche Bilder erhalten, können Sie über die Website netzpigcock des Vereins Netzcourage direkt und kostenlos eine Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle machen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie das Beweismaterial gesichert haben und nicht mehr als 3 Monate seit dem Erhalt des Bildes oder Videos vergangen sind.

Weitere Infos dazu im Kompakt-Ratgeber «Social Media und Recht».

Was gilt es zu beachten, wenn man soziale Medien wie Facebook, Instagram, Twitter oder Tiktok nutzt? Viele Rechtsfragen sind noch unbeantwortet, aber beim Posten von Fotos, Meinungen oder anderen Inhalten gibt es Vorschriften und Rechte, die man beachten oder einfordern kann. Der Ratgeber gibt dazu eine hilfreiche Übersicht.
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