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Nationalrat will längere Garantiefrist

Es ist eine kleine Sensation: Der Nationalrat heisst eine Motion gut, die die Garantiefrist von Geräten von zwei auf fünf Jahre verlängern will. Damit würde das Klima und die Umwelt geschont, weil die Lebens- und Nutzungsdauer der Geräte grösser würde. Der politische Vorstoss wird nun im Ständerat weiterbehandelt.

Wer kennt das Ärgernis nicht: Kaum ist die Garantiefrist abgelaufen, geht das Gerät kaputt. Das ist nicht nur mühsam, es schadet auch der Umwelt und dem Klima, weil unnötig Ressourcen und Energie verschwendet werden. Darüber hinaus kann man sich des Verdachts nicht erwehren, dass die Geräte absichtlich so gebaut werden, dass sie nicht viel länger als die Garantiefrist läuft halten. Dieser sogennant geplante Obsoleszenz (geplante oder zumindest in Kauf genommene vorschnelle Alterung) soll nun im Sinne einer Kreislaufwirtschaft eine vom Konsumentenschutz lange geforderte Massnahme entgegengehalten werden: Die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung (umgangssprachlich Garantiefrist genannt) von zwei Jahren auf fünf Jahre. Eine entsprechende Motion von Mitte-Politikerin Marianne Streiff-Feller wurde in der Herbstsession vom Nationalrat gutgeheissen.

Das will die Motion

Der Bundesrat wird mit dem politischen Vorstoss beauftragt, “mit fortschrittlichen EU-Ländern gleichzuziehen und die Regeln […] so anzupassen, dass die vorgeschriebene Garantiezeit und Gewährleistung für Geräte und Produkte auf fünf Jahre erweitert wird.” Als Begründung schreibt die Politikerin:

“Ein Ländervergleich in Europa zeigt, dass viele Länder bereits höhere Gewährleistungsfristen gesetzlich verankert haben. So beispielsweise Island und Norwegen mit je 5 Jahren (für Produkte mit längerer durchschnittlicher Lebensdauer), in Irland sind allgemein 6 Jahre einzuhalten. Im Vereinigten Königreich gibt es zwei verschiedene Fristen: 6 Jahre in England, Wales und Nordirland, 5 Jahre in Schottland.”

Schlechte Geräte für die Schweiz?

Wenn die Schweiz die Garantiefrist nicht ebenfalls erhöhe, habe dies negative Konsequenzen, so die Politikerin weiter: “Weil in Europa Gewährleistungsfristen existieren, die weit über die gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz hinausgehen, hat dies zur Folge, dass Produkte mit schlechterer Qualität, resp. tieferer Lebensdauer, vermehrt in die Schweiz und andere Länder mit kurzen Gewährleistungsfristen importiert werden, weil sie in den Ländern mit längerer Gewährleistungsfrist nicht mehr gewinnbringend verkauft werden können.”

Nicht nur Länder, auch Unternehmen können’s

Nicht nur EU-Länder bieten längere Garantiefristen, auch grosse Schweizer Unternehmen bieten diesen Service bereits heute: So bietet unter anderen beispielsweise Ikea oder auch Fenaco längere Garantiezeiten an. Das freut die Kunden. Für die Umwelt und das Klima sind längere Garantiefristen allerdings nur dann schonend, wenn Geräte tatsächlich auf eine längere Nutzungsdauer ausgelegt sind, also hochwertige Materialien und Teile verbaut werden. Wenn ein defektes Gerät innerhalb der Garantiefrist einfach nur durch ein neues ersetzt wird, ist kein Nutzen für die Umwelt oder das Klima ersichtlich, im Gegenteil.

Kein AGB-Beschiss mehr

Eine weitere wichtige Forderung der Motion lautet, dass im Kaufvertrag durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Garantiefrist nicht mehr verkürzt werden darf. Bislang ist das legal und sorgt für viel Frust und Ärger bei Konsumenten und Konsumentinnen.

Garantiefrist verlängern ist gut, reicht aber nicht

Für den Konsumentenschutz ist klar: Die Garantiefrist verlängern ist wichtig und richtig. Es braucht aber mehr Massnahmen, um dem immensen Ressourcen- und Energieverschleiss Einhalt zu gebieten. Beispielsweise müssen Geräte günstig repariert werden können, es braucht mindestens zehn Jahre Ersatzteile zu erschwinglichen Preisen. Zudem muss zukünftig auf Produktverpackungen stehen, auf welche Nutzungsdauer ein Gerät ausgelegt ist, damit auf  den ersten Blick ersichtlich ist, wann ein Neukauf nötig wird. Es bleibt viel zu tun.

 

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