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Staatliche E-ID als Lösung?

Nach der deutlichen Ablehnung des E-ID Gesetzes durch Volk und Stände wurde in mehreren Motionen eine staatliche E-ID verlangt. Das Bundesamt für Justiz hat mit dem “Zielbild E-ID” ein Diskussionspapier in die öffentliche Konsultation geschickt. Der Konsumentenschutz bezieht Stellung.

Das Diskussionspapier setzt bei den sechs gleichlautenden Motionen 21.3124 bis 21.3129 an, die nach der Abstimmung eine vertrauenswürdige staatliche E-ID forderten. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation hat der Konsumentenschutz eine Stellungnahme mit folgenden zentralen Forderungen verfasst:

1. Wirklich staatliche E-ID

Die abstimmende Bevölkerung hat deutlich gemacht, dass das Herausgeben der E-ID eine Staatsaufgabe ist. Somit ist eine durch Unternehmen ausgestellte E-ID keine Option. Das gilt auch für die Post als «staatsnahes Unternehmen», das gerade die SwissSign AG übernommen hat. Die Post wird seit Jahren immer weiter privatisiert. Bei einer durch die Post herausgegebenen E-ID kann von staatlich keine Rede sein.

2. Sicherheit & Mehrwert

Die staatliche E-ID muss mindestens so sicher wie ein physischer Ausweis (ID/Pass) sein. Sie muss also fälschungssicher und einfach kontrollierbar sein. Zudem soll die E-ID für die Konsumentinnen und Konsumenten einen Mehrwert bieten. Das wäre z.B. der Fall, wenn zusätzliche Dokumente (z.B. Krankenversicherungskarte und Führerschein) auf einer E-ID gespeichert werden können.

3. Datensparsame E-ID

Die E-ID soll nur die für den jeweiligen Zweck benötigten Daten übertragen. Bei einer Altersüberprüfung beispielsweise müssten Konsumentinnen also nicht den ganzen Ausweis zeigen. Dafür braucht es keine Übertragung des Geburtsdatums – die Information, dass die Person volljährig ist, reicht schon. Die Konsumenten sollen zudem die Möglichkeit haben, nicht alle angefragten Daten zu übermitteln.

4. E-ID als Ausweis

Die E-ID soll als digitaler Ausweis funktionieren, also z.B. das Alter, die Krankenversicherung oder den Führerschein nachweisen. Auch das Bestellen eines Betreibungsregisterauszugs oder das Verwenden als rechtsgültige Unterschrift sollen möglich sein. Zudem sollen die Konsumenten damit auch Initiativen und Referenden gültig digital unterschreiben können (E-Collecting).

Die staatliche E-ID soll hingegen kein Login für Online-Shops oder ähnliche Dienste von Privaten sein.

5. Keine Verschlechterung

Für Personen, die sich gegen eine staatliche E-ID entscheiden oder keine erhalten können (z.B. aufgrund Aufenthaltsstatus), soll sich nichts ändern. Das heisst: Es soll durch die staatliche E-ID keinen Service-Abbau bei den Ämtern geben. Die E-ID darf also nicht zu kürzeren Öffnungszeiten oder höheren Preisen für physische Registerauszüge führen.