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Unabhängiger Prämienvergleich Krankenkasse

Die Krankenkassenprämien gehören zu den grössten monatlichen Ausgaben vieler Schweizer Haushalte. In den letzten Jahren sind die Prämien kontinuierlich gestiegen – eine Besserung ist aktuell nicht in Sicht. Senken Sie Ihre Krankenkassenkosten, indem Sie Prämien vergleichen. Der Prämienvergleich des Konsumentenschutzes hilft Ihnen, die passende Grundversicherung zu finden. Im Gegensatz zu kommerziellen Prämienrechnern bleibt unser Prämienvergleich unabhängig, transparent, werbefrei und datenschutzfreundlich. Der Konsumentenschutz unterstützt Sie dabei, die für Sie besten Angebote zu finden und setzt sich dafür ein, die Gesundheitskosten gesamthaft zu senken.

Prämienvergleich: Darauf sollten Sie achten

Jede Krankenkasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen – eine Ablehnung ist nicht erlaubt. Ein Prämienvergleich lohnt sich daher für alle. Egal ob jung, alt, gesund oder chronisch krank: alle Kassen übernehmen theoretisch dieselben medizinischen Leistungen. Beachten Sie jedoch: Bei Kostengutsprachen, beispielsweise von Medikamenten, haben die Krankenkassen einen gewissen ­Ermessensspielraum. Eine neue Krankenkasse ist nicht an die Beurteilung der alten Krankenkasse gebunden. Wenn Sie regelmässig auf Medikamente angewiesen sind, fordern Sie zuerst eine Kostengutsprache bei der neuen Kasse an und kündigen Sie erst, wenn diese schriftlich bestätigt ist.

Prüfen Sie beim Prämienvergleich nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch den Kund:innendienst und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Gerade hier verbergen sich oft Unterschiede, die im Alltag spürbar werden können. Ebenso wichtig: Wenn Sie die Grund- und Zusatzversicherungen bei der gleichen Krankenkasse haben, kann es sein, dass Sie beim Wechsel der Grundversicherung Rabatte für die Zusatzversicherung verlieren. Prüfen Sie, ob Sie entsprechende Vergünstigungen haben.

Wechseln Sie in ein Hausärzt:in- oder HMO-Modell, prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Praxis bei der neuen Krankenkasse auch gelistet ist. In unserem Prämienvergleich finden Sie bei den Angeboten jeweils den Link zum Ärzt:innenverzeichnis.

Ein Prämienvergleich zeigt Ihnen, bei welcher Kasse Sie mit identischem Leistungspaket weniger zahlen. Die Differenz zwischen den Kassen kann mehrere Hundert Franken pro Jahr ausmachen – ein spürbarer Unterschied.

Prämien vergleichen und Krankenkasse wechseln – so einfach geht’s

 

  1. Mit dem Prämienvergleich das passende Angebot finden:
  • Tragen Sie Ihre Daten und Präferenzen in unseren Prämienrechner ein. Neben dem Jahrgang und der Postleitzahl wählen Sie eine Franchise und optional ein Sparmodell.
  • Personen mit jährlichen Gesundheitskosten von weniger als 1’900 Franken empfehlen wir, die Franchise von 2’500 Franken zu wählen. Personen mit höheren jährlichen Kosten, die Franchise von 300 Franken. Alle Zwischenstufen bringen wenig, da sie das schlechteste Verhältnis von Risiko und Einsparung bieten. Mehr Informationen zu den Franchisen finden Sie hier.
  • Neben dem Standard-Modell bieten viele Krankenkassen in der Grundversicherung auch verschiedene Spar-Modelle an. Dabei geht es um die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen oder Fragen (nicht bei Notfällen)
    • Hausärzt:in-Modell: Sie besuchen zuerst Ihre Hausärzt:in
    • HMO-Modell: Sie verpflichten sich, eine HMO-Gruppenpraxis aufzusuchen
    • Weitere Modelle: Beinhalten oft, dass Sie zuerst eine medizinische Hotline anrufen oder kombinieren verschiedene Modelle

Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Modellen finden Sie hier.

  1. Anmeldung und Kündigung automatisch erstellen: Sie können direkt aus unserem Prämienvergleich heraus eine Anmeldung und Kündigung für die jeweiligen Krankenkassen erstellen.
  2. Briefe ausdrucken, unterschreiben, abschicken: Drucken Sie Kündigung und Anmeldung aus, unterschreiben Sie beide und senden Sie sie per Einschreiben an die alte bzw. neue Kasse.
    Wichtig: Ihre Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der alten Kasse eintreffen. Am besten schicken Sie die Briefe spätestens Mitte November ab, damit sie rechtzeitig eintreffen.

Wechselmöglichkeiten und Fristen

Die Grundversicherung kann nur einmal pro Jahr – per 1. Januar des Folgejahres – gewechselt werden (Ausnahme: bei Franchise 300 im Standardmodell). Jeweils Mitte September werden die Krankenkassenprämien für das nächste Jahr bekanntgegeben. Danach haben Sie bis Ende November Zeit, Ihre alte Krankenkasse zu kündigen und sich bei der neuen anzumelden.

Sie können die Grundversicherung unabhängig von laufenden Behandlungen und unabhängig vom Gesundheitszustand wechseln. Einzige Voraussetzung ist, dass sie alle offenen Rechnungen der Krankenversicherung bezahlt haben.

Prämienverbilligung

Personen und Familien mit geringem Einkommen haben Anrecht auf eine Prämienverbilligung. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben. In einigen Kantonen reicht die Steuererklärung – in anderen müssen Sie einen Antrag stellen. Hier finden Sie die zuständigen Stellen.

 

Weitere Fragen und Begriffserklärungen

Wer sich mit der Grundversicherung bei der Krankenkasse befassen muss, stösst oftmals auf unverständliche Begriffe und viele offene Fragen. Untenstehend sind die wichtigsten aufgeführt.

Kostengutsprachen

Obschon alle Grundversicherungen einen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog haben, unterscheiden sich die Krankenkassen in der Handhabung von Kostengutsprachen. Jede Kasse prüft neu, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist. Das heisst, eine alte Zusage gilt nicht automatisch weiter. Beantragen Sie deshalb vor der Kündigung bei der neuen Kasse eine Kostengutsprache. Kündigen Sie Ihre alte Versicherung erst, wenn Ihnen die neue Kasse schriftlich zugesagt hat.

Ist die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Ja, die Grundversicherung in der Schweiz ist obligatorisch. Falls bei einer Person eine Grundversicherung fehlt, wird eine solche vom Wohnkanton verordnet. Daher darf Sie eine Grundversicherung auch nicht ablehnen.

Was ist eine Prämie?

Die Prämie ist Ihr monatlicher Beitrag an die Krankenkasse. Sie ist die Gegenleistung dafür, dass die Versicherung das Risiko trägt und im Krankheitsfall Kosten übernimmt. Bei jährlicher und halbjährlicher Zahlung der Prämien erhalten Sie bei einigen Krankenkassen Skonto-Rabatte (bis zu 2 %).

Was ist eine Franchise?

Die Franchise bezeichnet den Betrag, welchen die Versicherten pro Jahr selbst bezahlen müssen, bis die Krankenversicherung die weiter anfallenden Kosten übernimmt. Für Erwachsene liegt die tiefste Franchise bei 300 Franken. Wählen Sie die höchste Franchise von 2’500 Franken, übernehmen Sie einen grösseren Teil des Risikos. Dafür wird die monatliche Prämie reduziert. Bei Kindern liegt die Franchise zwischen 0 und 600 Franken.

Was ist der Selbstbehalt?

Wenn die Franchise ausgeschöpft ist, zahlt die Versicherung für weitere anfallende Kosten (z.B. Arztrechnung). Ein Teil davon (10 %) muss aber weiterhin von den Versicherten bezahlt werden. Jedoch muss ein Selbstbehalt nur bis zu einem Maximalbetrag bezahlt werden. Bei Erwachsenen liegt dieser bei 700 Franken pro Jahr, bei Kindern bei 350 Franken. Ist auch dieser Betrag ausgeschöpft, fällt der Selbstbehalt weg und die Krankenkasse trägt grundsätzlich alle weiteren Gesundheitskosten.

Welches Krankenkassen-Modell sollte ich in der Grundversicherung wählen?

In der Grundversicherung haben Sie die Auswahl zwischen verschiedenen Spar-Modellen. Anstelle des Standardmodells können Sie einem Telmed-, Hausarzt- oder HMO-Modell beitreten und so bis zu 25 % Prämien sparen. Die versicherten Leistungen sind bei allen Modellen gleich, sie haben aber verschiedene Vor- und Nachteile:

Standardmodell: Dieses Modell bietet die meisten Freiheiten, insbesondere die freie Ärzt:innenwahl und damit auch die Möglichkeit, direkt eine Spezialist:in aufzusuchen. Diese Freiheiten wirken sich aber auch auf Prämien aus: Diese sind meist um einiges teurer als in den anderen Modellen.

Telmed-Modell: Hier sind Sie verpflichtet, vor einer Behandlung oder Untersuchung eine Hotline anzurufen, wo eine medizinische Erstberatung erfolgt. Ausnahmen bilden Notfälle und in den meisten Fällen gynäkologische Untersuchungen und Kontrollen bei Augenärzt:innen. Bei einigen Krankenkassen und Modellen müssen die Empfehlungen der Hotline befolgt werden, bei anderen kann nach dem Gespräch selbst über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Hausärzt:in-Modell: Hier sind Sie verpflichtet, zuerst Ihre Hausärzt:in aufzusuchen, welche Sie dann bei Bedarf an eine Spezialist:in weiterverweisen kann. Sie können also nicht direkt zu einer Spezialist:in gehen. Es gelten auch hier die Ausnahmen für Notfälle und gynäkologische oder augenärztliche Untersuchungen. Bei vielen Krankenkassen gibt es weitere Ausnahmen. Je nachdem können Sie Ihre Hausärzt:in frei wählen oder es werden Hausärzt:innen vorgeschlagen. Prüfen Sie vor einem Wechsel daher die Ärzt:innenliste der Krankenkasse.

HMO-Modell: Im HMO-Modell (engl. für Health Maintenance Organization) verpflichten Sie sich, im Krankheitsfall immer zuerst eine bestimmte HMO-Gruppenpraxis aufzusuchen. Ausnahmen sind auch in diesem Modell Notfälle und gynäkologische oder augenärztliche Untersuchungen. Falls nötig, werden Sie von dort an andere Fachärzt:innen inner- oder ausserhalb der HMO-Gruppenpraxis überwiesen. Auch hier gilt: Prüfen Sie vor einem Wechsel die Ärzt:innenliste der neuen Krankenkasse, nicht alle Gruppenpraxen werden anerkannt.

Diese Sparmodelle – die Aufzählung ist nicht abschliessend – sind in der Regel günstiger als das Standardmodell, bieten jedoch weniger Wahlfreiheit. Vermehrt werden auch Kombinationen der verschiedenen Modelle angeboten.

Brauche ich eine Unfallversicherung?

Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche bei derselben Arbeitgeber:in arbeiten, sind Sie dort bereits für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Eine zusätzliche private Unfallversicherung brauchen Sie in diesem Fall nicht.

Fairness-Check: Nicht nur die Kosten zählen

Bei der Wahl eines Sparmodells lohnt sich zunächst ein Fairness-Check. Dieser zeigt Ihnen auf, welche Sanktionen bei Regelverstössen in einem Sparmodell vorgesehen sind. Ein Regelverstoss ist beispielsweise, wenn Sie direkt eine Praxis aufsuchen, anstatt sich bei der Telmed-Nummer zu melden. Einige Krankenkassen drohen bereits beim ersten Versäumnis mit dem Ausschluss aus dem günstigeren Modell oder der Verweigerung der Kostenübernahme. Beides kann für die versicherte Person hohe Kosten bedeuten. Andere Versicherungen sprechen erst bei wiederholtem Fehlverhalten Sanktionen aus. Mit dem Fairness-Check erhalten Sie alle Informationen verständlich in wenigen Sätzen zusammengefasst.

Zusatzversicherung

Bestimmte Leistungen, die in der Grundversicherung nicht gedeckt sind, können Sie mit einer Zusatzversicherung abdecken lassen. Dazu gehören beispielsweise Privatzimmer in Spitälern oder alternative Heilmethoden. Prüfen Sie, ob und welche Zusatzversicherung Sinn macht.

 

Haben Sie ein passendes Angebot gefunden? Wechseln Sie jetzt die Krankenkasse und sparen Sie jeden Monat bei den Prämien. Mit Hilfe unserer Tools ist dies in wenigen Minuten erledigt.

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Vorteile des Konsumentenschutz-Prämienvergleichs

Im Unterschied zu kommerziellen Anbieter:innen bietet unser Prämienrechner Konsument:innen entscheidende Vorteile. Er ist transparent, vollständig, unabhängig, werbefrei und datenschutzfreundlich.

Die Vorteile des Konsumentenschutz-Prämienvergleichs in der Übersicht