Ja zur Konzernverantwortungsinitiative

Die Konzernverantwortungsinitiative ist nicht ein Anliegen, das nur Unternehmerinnen und Unternehmer beschäftigt. Es ist ein Anliegen, das uns als Konsumentinnen und Konsumenten alle direkt etwas angeht. Denn wer will schon Produkte aus Zwangsarbeit kaufen, oder solche, für die geschützte Wälder abgeholzt oder die Luft verpestet wurde?
Input zur Konzernverantwortungsinitiative von Prisca Birrer-Heimo, Nationalrätin und Konsumentenschutz-Präsidentin
Der Trend ist klar: nachhaltig hergestellte Produkte aus fairen Bedingungen nehmen je länger je mehr Platz in den Einkaufswagen der Konsumentinnen und Konsumenten ein. Und viele Unternehmen in der Schweiz haben diesen Trend auch schon aufgenommen und ihr Sortiment entsprechend angepasst.
Detailhändler befürworten Konzernverantwortung
Gerade jene, die im Fokus des Konsumenten-Kontakts sind wie die Grosshändler Migros und Coop, stehen hinter der Stossrichtung der Initiative und haben sich deshalb auch für einen Kompromissvorschlag eingesetzt. Sie verhalten sich im Abstimmungskampf nun auch neutral, denn die beiden grossen Detailhändler sind seit vielen Jahren mit den Forderungen der Konsumentinnen und Konsumenten nach mehr Nachhaltigkeit konfrontiert und haben auch schon einiges unternommen.
Anders sieht es dagegen bei Rohstoffhändlern wie Glencore aus. Bei Glencore geht niemand einkaufen. Die Konsumentinnen und Konsumenten können folglich mit ihren Kaufentscheidungen auch keinen direkten Einfluss auf das Geschäftsgebaren des Konzerns nehmen. Deshalb braucht es weitergehende Instrumente, um international gültige Menschenrechts- und Umweltstandards durchzusetzen.
Mit anderen Worten: die Konsumentinnen und Konsumenten müssen darauf vertrauen können, dass sie Waren und Dienstleistungen erstehen, die weder den Arbeiterinnen und Arbeitern noch der Umwelt schaden.
Freiwilligkeit reicht nicht
Erst in diesem Jahr ist eine Studie zum Schluss gekommen, dass verantwortungsloses Handeln oft nicht mit Sanktionen belegt wird. Die Transparenzvorschriften nach EU-Vorbild verfehlen die erwünschte Wirkung. Die Berichterstattungspflicht, wie sie Justizministerin Keller-Sutter einführen möchte, ist in der EU gerade einmal der Minimalstandard, den alle Länder einführen müssen. Die Schweiz würde sich mit dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative also am hinteren Ende der europäischen Länder einreihen.
Diverse Länder in der EU gehen in ihren Vorschriften zur Konzernverantwortung schon heute deutlich weiter. Frankreich und die Niederlande haben bereits Gesetze mit ähnlichen Zielen wie die Konzernverantwortungsinitiative. In Deutschland, Dänemark und auf EU-Ebene sind entsprechende Gesetze in Ausarbeitung. In Grossbritannien können Konzerne schon heute vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden.
Das muss auch bei uns in der Schweiz, wo wichtige Player im Rohstoffmarkt zuhause sind, möglich werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen sich darauf verlassen können, dass die Schweizer Konzerne für Schäden, die sie im Ausland anrichten, geradestehen müssen. Denn mit ihrem Kaufverhalten können sie nicht Gegensteuer geben, wenn die Transparenz am Markt fehlt.
Regeln schaffen Gewissheit
Die Konzernverantwortungsinitiative schafft klare Regeln, um skrupellosem Verhalten einiger Konzerne einen Riegel vorzuschieben. Die Erfahrung zeigt, dass nur klare Regeln präventiv dafür sorgen können, dass sich alle Konzerne an die Menschenrechte halten oder minimale Umweltstandards respektieren. Das sind minimale Forderungen, von denen die Konsumentinnen und Konsumenten zu Recht erwarten können, dass sie erfüllt werden.
Deshalb empfiehlt der Konsumentenschutz ein Ja zur Konzernverantwortungsinitiative.