Veranstaltung verschoben auf ungünstiges Datum. Was nun?

Wird eine Veranstaltung wie etwa ein Konzert oder ein Festival verschoben, müssen Sie diese Verschiebung nicht in jedem Fall akzeptieren. Wir zeigen, was Sie tun können.
Wurde die von Ihnen gebuchte Veranstaltung aufgrund der Corona-Einschränkungen auf einen (bekannten oder unbekannten) Termin verschoben, müssen Sie diese Verschiebung nicht in jedem Fall akzeptieren. Wenn Ihnen der Ersatztermin der Veranstaltung nicht zusagt, können Sie mit diesem Musterbrief eine Rückerstattung verlangen. Wenden Sie sich dafür zuerst an diejenige Stelle, die Ihnen das Ticket verkauft hat, falls Sie keine Lösung finden, in einem zweiten Schritt an den Veranstalter selber.
Schreibservice Konsumentenschutz
Wir verfassen Ihre Briefe und Reklamationen für Sie,
juristisch korrekt und für wenig Geld!
Infos und Bestellung
Mit dem Kauf eines Konzert- oder Festivaltickets wird ein Veranstaltungs- oder Zuschauervertrag abgeschlossen, welcher nach allgemeiner Ansicht und Rechtsprechung werkvertragliche Elemente enthält und damit den Regeln des Werkvertrags unterworfen ist. Zusätzlich kommen die allgemeinen obligationenrechtlichen Grundsätze zum Zuge. Insbesondere müssen bereits empfangene Leistungen zurückerstattet werden, wenn die Gegenleistung unmöglich geworden ist (Art. 119 Abs. 2 OR)
Achtung: Oftmals sehen Veranstalter im Kleingedruckten vor, dass keine Rückerstattungen möglich seien, wenn das Datum einer Veranstaltung verschoben werden muss. Die Tickets behalten demnach Ihre Gültigkeit, der Kunde müsse also jeden angebotenen Termin akzeptieren. Beruft sich ein Veranstalter auf eine derartige Bestimmung in seinen AGB und verweigert die Rückerstattung, kann es sich trotzdem lohnen, hartnäckig zu bleiben: Derartige AGB-Klauseln sind unseres Erachtens nicht zulässig. Zudem kann Sie der Veranstalter nicht verpflichten, einen Nachweis zu erbringen, dass Sie am neuen Termin verhindert sind.
Wir empfehlen
Benötigen Sie weitere Informationen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: