Wann wird meine Zahnbehandlung von einer Versicherung bezahlt?
Grundsätzlich übernimmt die obligatorische Krankenversicherung zahnärztliche Behandlungen nicht. Nur bei sogenannten krankheitsbedingten Zahnschäden übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten. Dazu gehören schwere, nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems, Unfälle, wenn nicht eine Unfallversicherung die Kosten übernimmt und Geburtsgebrechen, die nicht von der Invalidenversicherung vergütet werden. In der Krankenpflege-Leistungsverordnung oder KLV sind alle bezahlten Schäden eingetragen.
Im Falle einer schweren, nicht vereinbaren Erkrankung des Kausystems wird die Erkrankung zuerst in der Praxis diagnostiziert. Danach schickt der Zahnarzt einen Behandlungsvorschlag mit den Kostenangaben an die Versicherung. Zwar dauert das Prozedere länger, dafür sind Sie sich sicher, ob die Behandlung von der Krankenkasse übernommen wird.
Bei Zahnunfällen ist wichtig: Bewahren Sie den Fremdkörper auf, der den Zahnschaden verursacht hat. Sie sollten ihn bei Bedarf der Versicherungsgesellschaft vorweisen können.
Hat Ihr Kind einen Zahnunfall, den die Grundversicherung übernimmt, bewahren Sie unbedingt alle Dokumente zum Unfall auf. Nur über die Diagnosen und Abrechnungen kann man belegen, dass die Grundversicherung in der Kindheit die Kosten bezahlt hat. Die aktuelle Krankenkasse muss somit die Folgeschäden im Erwachsenenalter übernehmen.
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