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Zahnbehandlungen: Was gilt es zu beachten?

Zahnbehandlungen werfen häufig Fragen auf, besonders, wenn es um die oft hohen und schwer nachvollziehbaren Kosten beziehungsweise Rechnungen geht. Für Laien ist eine Zahnärzt:innenrechnung meist schwer lesbar, da die zugrundeliegenden Tarife komplex und wenig transparent sind. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt zwar die Versicherung einen Teil der Behandlungskosten, doch ist häufig unklar, wann das tatsächlich der Fall ist. Behandlungen im Ausland wirken da für viele attraktiv, aber auch dabei sollten Sie einige wichtige Aspekte beachten.

Grundsätzlich übernimmt die obligatorische Krankenversicherung keine zahnärztlichen Behandlungen. Nur bei sogenannten krankheitsbedingten Zahnschäden übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten. Dazu gehören schwere, unvermeidbare Erkrankungen des Kausystems, Unfälle, wenn nicht eine Unfallversicherung die Kosten übernimmt, und Geburtsgebrechen, die nicht von der Invalidenversicherung vergütet werden.

Kostenübernahme

In der Krankenpflege-Leistungsverordnung oder KLV sind alle zu erstattenden Schäden eingetragen. Im Falle einer schweren, unvermeidbaren Erkrankung des Kausystems wird die Erkrankung zuerst in der Zahnarztpraxis diagnostiziert. Danach schickt die Zahnärzt:in einen Behandlungsvorschlag mit Kostenangaben an die Versicherung. Zwar dauert das Prozedere länger, dafür können Sie sich sicher sein, dass die Behandlung von der Krankenkasse übernommen wird.

Wichtig bei Zahnunfällen: Bewahren Sie den Fremdkörper auf, der den Zahnschaden verursacht hat. Sie sollten ihn bei Bedarf der Versicherungsgesellschaft vorweisen können.

Hat Ihr Kind einen Zahnunfall, den die Grundversicherung übernimmt, bewahren Sie unbedingt alle Dokumente zum Unfall auf. Über die Diagnosen und Abrechnungen können Sie später belegen, dass die Grundversicherung in der Kindheit die Kosten bezahlt hat. Die aktuelle Krankenkasse muss somit die Folgeschäden im Erwachsenenalter übernehmen.

Hinweis zur Zusatzversicherung

Da die obligatorische Krankenversicherung zahnärztliche Behandlungen nur in Ausnahmefällen übernimmt, lohnt es sich, eine Zahnzusatzversicherung in Betracht zu ziehen. Diese kann je nach Anbieter:in Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie ganz oder teilweise übernehmen. Besonders bei Kindern empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung zu prüfen, da kieferorthopädische Behandlungen oft mit hohen Ausgaben verbunden sind.

Kosten einer Zahnbehandlung

Bei der Verrechnung wird unterschieden, ob ein Eingriff durch die Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherung (UV/IV/MV) gedeckt ist oder ob Patient:innen die Kosten selbst tragen müssen. Da jedoch nur rund 3 % aller zahnärztlichen Eingriffe von der UV, IV oder MV übernommen werden, erläutern wir im Folgenden, wie sich die Kosten einer Zahnbehandlung für Privatpatient:innen berechnen. Diese variieren je nach Behandlung und liegen in der Regel höher als bei Eingriffen, die durch UV, IV oder MV gedeckt sind.

Berechnung einer Zahnbehandlung

In der Schweiz erfolgt die Berechnung der Kosten einer Zahnbehandlung mithilfe von Taxpunkten und einem von der Zahnärzt:in festgelegten Taxpunktwert. Jeder zahnärztlichen Leistung – zum Beispiel Kontrolle, Füllung oder Zahnreinigung – ist dabei eine bestimmte Anzahl sogenannter Taxpunkte zugeordnet. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) arbeitet den offiziellen Zahnarzttarif Dentotar® gemeinsam mit den Sozialversicherungen (UV/IV/MV) aus und legt darin diese Taxpunkte fest.

Die Taxpunkte dürfen je nach Komplexität des Eingriffs durch die Zahnärzt:in nach oben oder unten korrigiert werden. Die maximale Taxpunktzahl dürfte also eigentlich nur in sehr komplizierten Fällen verrechnet werden. Der Taxpunktwert bezeichnet den Preis, den die jeweilige Zahnärzt:in für einen Taxpunkt verlangt. Jede Zahnärzt:in kann ihren eigenen Taxpunktwert festlegen, sofern dieser Fr. 1.70 nicht überschreitet.

Um die Kosten einer zahnärztlichen Leistung zu berechnen, wird die jeweilige Anzahl Taxpunkte mit dem Taxpunktwert multipliziert. Die Anzahl Taxpunkte, welche für eine Leistung verrechnet werden darf, finden Sie unter folgendem Link: Kurzfassung Zahnarzttarif SSO (Hinweis zum Dokument: PP = Privatpatientin, UV/MV/IV = Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung)

Zahnärzt:innen sind dazu verpflichtet, ihren Taxpunktwert bekanntzugeben und diesen in der Praxis anzuschlagen, damit sich Patient:innen darüber informieren und die Preise von Zahnärzt:innen vergleichen können.

Beispiele

Folgende Beispiele zeigen, dass je nach Taxpunktwert und Taxpunktzahl die Kosten für eine Zahnarztleistung sehr unterschiedlich ausfallen können:

Zugelassene Anzahl TaxpunkteVerrechnete Anzahl TaxpunkteTaxpunktwert
Kosten
Zahnarzt 188.9–120.388.91.10 Fr. 97.79 Fr.
Zahnarzt 288.9–120.3120.31.10 Fr. 132.33 Fr.
Zahnarzt 388.9–120.388.91.30 Fr. 115.57 Fr.
Zahnarzt 488.9–120.3120.31.30 Fr. 156.39 Fr.

Was kann ich tun, wenn ich mit einer Zahnärzt:innenrechnung nicht einverstanden bin?

Da Zahnärzt:innenrechnungen oft mit hohen Kosten verbunden sind, lohnt es sich entsprechend, diese auf ihre Korrektheit zu prüfen. Auch gibt es immer wieder Medienberichte über zu hohe Rechnungen. Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Zahnärzt:innenrechung bezweifeln, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  • Verlangen Sie immer eine Kopie der Rechnung, damit Sie die Rechnung nachvollziehen können.
  • Kontaktieren Sie zuerst Ihre Zahnärzt:in und fragen Sie nach einer Erklärung der Berechnung.
  • Wenn keine Einigung mit der Zahnärzt:in möglich ist, können Sie sich an eine der kantonalen Begutachtungskommissionen wenden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Zahnärzt:in Mitglied der schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) ist. Die Dienstleistungen der Begutachtungskommissionen (u. a. Honorarprüfung, Begutachtung oder Schlichtungsverfahren) sind teilweise kostenpflichtig.
  • In einigen Kantonen gibt es weitere Schlichtungs- und Begutachtungsstellen. Erkundigen Sie sich bei der Gesundheitsdirektion Ihres Kantons.

Zahnbehandlungen im Ausland

Es kann verlockend sein, seine Zähne im Ausland behandeln zu lassen. Zahnärzt:innen und Zahnmedizinzentren in Ungarn, Tschechien, der Türkei und anderen, meist osteuropäischen Ländern werben in der Schweiz für ihre günstigen Zahnbehandlungen. Zahnkronen, Implantate oder Inlays werden dort innert kurzer Zeit zu einem sehr günstigen Preis eingesetzt. Der Anreiz, im Ausland Kosten zu sparen, ist umso grösser, da zahnärztliche Leistungen in der Schweiz ausgesprochen teuer sind. Fix fertige Arrangements – Reise, Aufenthalt, zahnärztliche Behandlungen – bieten einen zusätzlichen Anreiz, eine Behandlung im Ausland quasi all-inclusive zu buchen.

Aber: Lassen Sie sich nicht nur vom günstigen Angebot leiten, sondern denken Sie auch an die Risiken einer übereilten Behandlung, mögliche Komplikationen und empfohlene bis nötige Nachbehandlungen.

Wer ins Auge fasst, seine Zähne im Ausland behandeln zu lassen, sollte folgende Punkte beachten:

  • Wenn eine grössere Zahnsanierung ansteht, lassen Sie sich von einer Zahnärzt:in in der Schweiz eine Offerte erstellen. Vergleichen Sie diese mit eingeholten Offerten aus dem Ausland und vergessen Sie dabei nicht, Kosten für Reisen, Aufenthalte und allfällige Verdienstausfälle einzurechnen.
  • Informieren Sie sich, hören Sie sich auch im Bekanntenkreis um, recherchieren Sie im Internet über die Vor- und Nachteile von Angeboten im Ausland. Verlangen Sie eine Referenzliste und erkundigen Sie sich bei bereits behandelten Patient:innen.
  • Die Verständigung ist für komplexe Behandlungen sehr wichtig. Das behandelnde Personal sollte Ihre Sprache oder Zweitsprache nicht nur gut, sondern ausgezeichnet sprechen.
  • Verlangen Sie eine Garantie auf die Behandlung. Für Laborarbeiten (wie Kronen oder Prothesen) gibt es in den Ländern der EU zwei Jahre Garantie. Klären Sie genau ab, welche Leistungen eingeschlossen sind und wer haftet.
  • Gibt es Komplikationen oder müssen Nachbesserungen vorgenommen werden, bedeutet das zusätzlichen Zeitaufwand und zusätzliche Kosten (z. B. Reisekosten). Achten Sie deshalb darauf, dass die ausländische Praxis mit einer Schweizer Zahnärzt:in zusammenarbeitet, die allfällige Nachbehandlungen übernehmen kann, und budgetieren Sie bereits bei der Entscheidung für den Eingriff auch die Nachbehandlung mit ein, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
  • Beachten Sie auch, dass die Unfallversicherung Zahn- und andere Behandlungen (die warten können) im Ausland nicht bezahlen. Klären Sie deshalb vorher ab, ob die Kosten von Ihrer Versicherung rückerstattet werden.

Überlegen Sie sich, für Ihre Zähne eine Zusatzversicherung abzuschliessen? In unserem Online-Ratgeber «Brauche ich eine Zusatzversicherung?» erfahren Sie, woran Sie dabei denken sollten.

Günstigere Zahnbehandlung in Ausbildungskliniken

Die Ausbildungskliniken der Universitäten Basel, Bern und Zürich bieten Zahnbehandlungen zu einem vergünstigten Tarif an. Die Behandlung erfolgt durch Student:innen in Ausbildung und unter Aufsicht von Zahnärzt:innen. Die Behandlung ist deshalb etwas zeitaufwändiger. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Ausbildungsklinik Uni Basel

Studentenklinik Uni Bern

Studierendenklinik Uni Zürich

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