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Was sollte ich beim Erstellen eines Vorsorgeauftrages beachten?

Einen Vorsorgeauftrag zu erstellen ist keine alltägliche Aufgabe und kann Schwierigkeiten bereiten. Wenn Sie folgende Tipps beachten, gestaltet sich das Erstellen eines Auftrages wesentlich einfacher.

  • Ein Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn er von A bis Z von Ihnen selber handschriftlich festgehalten wird oder öffentlich beurkundet wird (in den meisten Kantonen übernimmt diese Aufgabe eine Notarin). Dies ist eine Formvorschrift, die so explizit in Art. 361 ZGB festgehalten ist. Es reicht also nicht, wenn Sie eine Vorlage übernehmen und mit Ihrer Unterschrift versehen. Diese muss von Hand abgeschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben werden, damit sie als Ihr persönlicher Vorsorgeauftrag Gültigkeit erlangt.
  • Sie können sowohl natürliche als auch juristische Personen als Vorsorge-Beauftragte bestimmen. Weiter können Sie auch verschiedene Beauftragte für verschiedene Aufgabenbereiche bestimmen.
  • Sie können sogenannte Ersatzverfügungen erstellen, in denen Sie festlegen was passiert, wenn eine Beauftragte den Auftrag nicht (mehr) ausführt, weil sie z.B. für die Ausführung nicht geeignet ist, kündigt oder den Auftrag gar nicht erst annimmt. Dabei können Sie einen Ersatz-Beauftragten festlegen (welchen Sie dann im Vorfeld wiederum anfragen sollten, ob er gewillt ist, diese Aufgabe zu übernehmen).
  • Für das Erstellen eines Vorsorgeauftrages sollten Sie sich genügend Zeit nehmen. Falls Ihnen etwas nicht klar ist, sollten Sie sich im Internet, über das Beratungsangebot der Stiftung für Konsumentenschutz und/oder im Gespräch mit einer Anwältin oder Notarin informieren. Falls Sie eine Vorlage benutzen, sollten Sie einzelne Punkte an Ihre Bedürfnisse anpassen oder gar nicht erst in Ihren eigenen Vorsorgeauftrag aufnehmen.
  • Besprechen Sie den formulierten Vorsorgeauftrag unbedingt mit den darin beauftragten Personen. Einerseits müssen Sie abklären, ob die betreffende(n) Person(en) überhaupt gewillt ist, als Vorsorge-Beauftragte für Sie zu handeln (eine Pflicht zur Annahme besteht nicht). Beachten Sie, dass der Vorsorgeauftrag durch die beauftragte Person jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten (bei Vorliegen wichtiger Gründe auch fristlos) gekündigt werden kann. Andererseits können Sie durch eine ausführliche Absprache Missverständnissen und Unklarheiten vorbeugen.
  • Prüfen Sie den Vorsorgeauftrag regelmässig auf dessen Aktualität und passen Sie ihn gegebenenfalls an die veränderten Bedürfnisse an.
  • Melden Sie ihren Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes an. Dieses nimmt Ihren Vorsorgeauftrag in ein Register auf und vermerkt, wo dieser zu finden ist. Sagen Sie auch Ihren Angehörigen und Vorsorge-Beauftragten, wo der Vorsorgeauftrag aufbewahrt wird.
  • Ein Vorsorge-Beauftragter hat Anspruch auf Entschädigung für seine Leistungen. Sie können diese Entschädigung in Ihrem Vorsorge-Auftrag festlegen, oder dies der Erwachsenenschutzbehörde überlassen. Eine Absprache mit dem Beauftragten empfiehlt sich aber, um die Vorstellungen über Umfang und Höhe der Entschädigung abzugleichen.

Vorlage für Ihren Vorsorgeauftrag

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