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Darf mich eine Krankenkasse ablehnen?

In der Grundversicherung darf Sie eine Krankenkasse nicht ablehnen. Sie hat eine Aufnahmepflicht. Aber Vorsicht bei Zusatzversicherungen!

Eine Krankenkasse kann Sie nicht ablehnen, wenn Sie eine Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz beantragen. Sie hat eine Aufnahmepflicht. Sie können also risikolos jedes Jahr ihren Krankenversicherer wechseln – etwa, wenn die Prämien steigen, oder wenn eine andere Versicherung ein besseres Angebot bietet. Weitere Informationen zum Krankenkassenwechsel, sowie Musterbriefe finden Sie hier.

 


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Bei der Zusatzversicherung hingegen darf Sie eine Krankenkasse ablehnen, da dort anders als bei der Grundversicherung keine Aufnahmepflicht existiert. Überlegen Sie sich deshalb gut, ob Sie eine Zusatzversicherung künden oder den Anbieter wechseln wollen. Wenn Sie später wieder zurück wechseln wollen, erhalten Sie unter Umständen nicht mehr dieselben Konditionen.

WICHTIG: Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln wollen, künden Sie die bisherige Versicherung erst, wenn die neue Versicherung Ihre Aufnahme vorbehaltlos bestätigt hat. Denn dort besteht die Gefahr, dass Sie die gewünschte Krankenkasse sonst ablehnen könnte.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur Krankenversicherung steht Ihnen unsere Beratung gerne zur Seite. Reservieren Sie hier eine Termin für ein Beratungsgespräch (für Gönner kostenlos).

Bei Differenzen zwischen Ihnen und dem Versicherer:

Ombudsstelle Krankenversicherung
Morgartenstrasse 9
Postfach 3565
6002 Luzern
041 226 10 10
www.om-kv.ch

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