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Garantieversicherung und Garantieverlängerung

Viele Verkäufer bieten sogenannte Garantieversicherungen oder Garantieverlängerungen an. Hier ist Vorsicht geboten – oft sind solche Zusatzvereinbarungen teuer und bringen wenig Nutzen. In manchen Fällen werden Ihre Garantierechte sogar stark eingeschränkt oder ganz wegbedungen.

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Hat ein Produkt einen Mangel, so haben Sie als Konsumentin gesetzliche Garantieansprüche. Funktioniert beispielsweise ein neu gekauftes Handy bei Inbetriebnahme nicht korrekt, so liegt ein klarer Garantiefall vor und Sie können z.B. die sofortige Reparatur oder Ersatz verlangen.

Viele Verkäufer bieten beim Verkauf zusätzliche Garantievereinbarungen an. Etwa unter den verlockend klingenden Begriffen “Garantieversicherung” oder “Garantieverlängerung”. Mit diesem Zusatzschutz sollen auch Schäden gedeckt sein, die nicht unter die gesetzlichen Garantieansprüche fallen. Beispiel: Das Handy fällt zu Boden und es bildet sich ein Riss auf dem Display.

 


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In den meisten Fällen bieten die oft teuren Garantievereinbarungen der Konsumentin jedoch keinen zusätzlichen Schutz oder Nutzen. Im Gegenteil: Normalerweise sehen die Vereinbarungen vor, dass mit deren Abschluss gleichzeitig auf die gesetzlichen Garantierechte verzichtet wird. Ein Rücktritt vom Vertrag, wenn die Kaufsache nach mehreren Reparaturen immer noch nicht ordnungsgemäss funktioniert, oder eine Preisminderung sind somit nicht mehr möglich.

Eingeschränkte Schadensdeckung

Auch Umfang und Zeitdauer der teuren Zusatzvereinbarungen sehen im Ernstfall oft nicht mehr so grosszügig aus:

  • In der Standardversion sehen z.B. “Garantieversicherungen” häufig kurze Garantiedauern von drei oder sechs Monaten vor. Eine längere Dauer muss teuer erkauft werden. Nicht selten besteht daher kein Schutz mehr, obwohl für die “Garantie” extra bezahlt wurde und die gesetzliche Garantiefrist (die mit dem Abschluss der “Garantieversicherung” wegbedungen worden ist) immer noch laufen würde.
  • Insbesondere bei “Garantieverlängerungen”, mit denen die gesetzliche Garantie tatsächlich verlängert wird, werden oft eine grosse Anzahl von möglichen Schäden ausgeschlossen. In langen Aufzählungen werden diejenigen Situationen oder Schäden genannt, bei denen die Kundin keinerlei Garantierechte hat.
  • Grade in Bezug auf die teuersten Bestandteile eines Produkts – etwa den Akku bei einem Handy oder Laptop – werden oft sämtliche Garantierechte ausgeschlossen.
  • Lassen Sie sich beim Kauf nicht zum Abschluss von unnötigen Garantieverlängerungen/-versicherungen überreden!
  • Bedingen Sie sich das Recht heraus, zuerst die Versicherungsbedingungen in Ruhe zu Hause durchlesen zu können. Denn oft sind im Kleingedruckten gerade die am häufigsten zu erwartenden Schadensfälle ausgeschlossen.
  • Eine Garantieverlängerung macht – wenn überhaupt – in erster Linie bei teuren Geräten Sinn. Auch hier aber nur, wenn Ihnen diese Zusatzvereinbarung gegenüber der gesetzlichen Garantieregelung einen Mehrwert bringt und nicht unverhältnismässig teuer ist.
  • Klären Sie auch ab, ob die in Frage stehenden Schäden nicht bereits über Ihre Hausratversicherung gedeckt sind.

Bei Rechtsfragen könnten Ihnen folgende Ratgeber helfen:

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