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Gesundheitskommission befürwortet unattraktivere Hausarzt- und Telmedmodelle

Krankenkassen-KärtliDie Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hat sich heute ihrer Schwesterkommission des Nationalrats angeschlossen und einen konsumentenunfreundlichen Entscheid gefällt. Geht es nach dem Willen der Kommissionen, soll künftig für alternative Modelle der Grundversicherung (z.B. Hausarzt- oder Telmedmodelle) eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren gelten. Damit wären Versicherte über drei Jahre an einen Vertrag gebunden, unabhängig davon, wie sich ihre finanzielle oder gesundheitliche Lage in dieser Zeit verändert. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat kein Verständnis für diesen Entscheid. Falls National- und Ständerat der Empfehlung der Kommissionen folgen, kommen damit verschiedene Probleme auf Versicherte, Kantone, Gemeinden und das Gesundheitssystem als Ganzes zu:

  • Die heute bestehende Möglichkeit, die Grundversicherung jährlich zu wechseln, bietet für Versicherte grosse Vorteile. Sie führt zudem dazu, dass sich die Krankenversicherungen stets bemühen müssen, ein vorteilhaftes Preis-Leistungsverhältnis und guten Kundenservice anzubieten und gleichzeitig geringe Administrativkosten zu verursachen. Mit einer Verlängerung der Mindestvertragsdauer auf drei Jahre wird dieser Anreiz stark reduziert.
  • Es ist sehr schwierig, die eigenen finanziellen Verhältnisse und vor allem die Entwicklung der eigenen Gesundheit 3 Jahre im Voraus abzuschätzen. Deshalb ist zu befürchten, dass eine Verlängerung der Mindestvertragsdauer vermehrt zu finanziellen Problemen von Versicherten führen wird, was für die Betroffenen sehr belastend ist. Zudem entstehen dadurch für die Kantone und Gemeinden hohe Kosten (Prämienverbilligung, Sozialhilfe).
  • Bereits heute gibt es bei den alternativen Versicherungsmodellen grosse Probleme: Die Vergleichbarkeit der verschiedenen Produkte ist oft nicht gegeben, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind für Versicherte schwer zu verstehen und zu vergleichen. Einige Anbieter verhängen bei versehentlicher oder bewusster Missachtung der Vereinbarungen zudem unverhältnismässige Bestrafungen der Versicherten. Durch eine Verlängerung der Mindestvertragsdauer würden all diese Probleme noch weiter verschärft.
  • Durch eine Mindestvertragsdauer von 3 Jahren wird die Attraktivität alternativer Versicherungsmodelle stark reduziert. Deren eigentliches Ziel, Versicherte für mehr Eigenverantwortung zu belohnen, wird dadurch untergraben und deren kostensenkende Wirkung gemindert.

Deshalb appelliert die SKS an die National- und StänderätInnen, dass diese die Interessen der Bevölkerung höher gewichten und nicht den Empfehlungen der Kommissionen folgen.