Datenschutz: Regeln gelten auch für Facebook und Co.!
Mit einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass im Rahmen des Datenverkehrs mit den USA die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten auf Schutz ihrer Daten nicht ausreichend gewährleistet sind. Er erklärt die sogenannten Safe Harbour-Abkommen für ungültig, weil zu wenig weitreichend und zu unsicher! In den Abkommen sind die Regeln festgelegt, an welche sich Internetunternehmen in den USA bei der Bearbeitung von Nutzerdaten aus Europa zu halten haben. Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil den Datenschutz auch in der digitalen Welt auf ein akzeptables Niveau heben wird.
Auslöser für das EuGH-Urteil war die Klage eines österreichischen Studenten gegen die Datenschutzpraxis von Facebook. Sämtliche Daten, die auf einem europäischen Facebook-Profil anfallen, werden an die Facebook-Zentrale in den USA weitergeleitet.
Da das Datenschutz-Niveau in den USA geringer ist als in Europa, hat die EU mit den USA ein Regelwerk ausgearbeitet (Safe Harbour-Abkommen), damit ein minimaler Schutz personenbezogener Daten gewährleistet ist. Die Schweiz hat ein eigenes Abkommen ausgehandelt, dieses orientiert sich stark an der EU-Regelung. Der EuGH stellt nun klar fest, mit dem Abkommen würden die persönlichen Daten der EU-Bürger nicht vor dem Zugriff der amerikanischen Behörden geschützt! “Eine Regelung, die es den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen”, verletze “den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung der Privatsphäre”.
Der Entscheid der Richter in Strassbourg stellt einen Meilenstein zu Gunsten der Online-Privatsphäre dar: Im Internet ist nicht einfach alles erlaubt! Insbesondere der Schutz personenbezogener Daten ist sicherzustellen, sei es bei einem kleinen Unternehmen, sei es bei einem weltumspannenden Netzwerk wie Facebook. Das Urteil bildet die Basis für Einsprachemöglichkeiten gegen die Aktivitäten im Umgang mit Personendaten von anderen Unternehmen. Betroffen sein werden nicht nur grosse Anbieter im online-Shopping wie z.B. Amazon, sondern auch andere, in der Schweiz online aktive Firmen in den Bereichen Telekommunikation, Banken etc.
Die SKS fordert, dass der Inhalt des EuGH-Urteils in die anstehende Revision des Datenschutzgesetzes aufgenommen wird. Die Benutzung des Internets ist aus vielen Bereichen des Alltags nicht mehr wegzudenken. Konsumentinnen und Konsumenten müssen sich wieder darauf verlassen können, dass ihre Privatsphäre auch online gewahrt wird.