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Merkblatt: Ist eine Zusatzversicherung für die freie Spitalwahl sinnvoll?

Gesundheit-Röntgenuntersuchung-Frau beim Arzt Als Patientin, als Patient ist man frei, sich in allen Schweizer Spitälern ohne Zusatzkosten behandeln zu lassen. Eine teure Zusatzversicherung für die freie Spitalwahl ist somit unnötig. In der Theorie. Denn beim genaueren Hinsehen erkennt man rasch, dass man sich nicht einfach auf die Kostenübernahme verlassen kann. Unser Merkblatt vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um zu entscheiden, ob die Zusatzversicherung noch notwendig ist oder nicht.

Das Krankenversicherungsgesetz sieht die freie Spitalwahl vor. Das heisst, man kann sich in vielen Spitälern in der Schweiz behandeln lassen und die Kosten werden von der Grundversicherung übernommen. Auch bei Notfällen oder Spitalbehandlungen, die im eigenen Wohnkanton nicht angeboten werden, ist die Übernahme der vollen Kosten gesetzlich garantiert. Wenn man jedoch aus persönlichen Gründen eine Behandlung ausserhalb des Kantons wünscht und das gewünschte Spital oder die Klinik vom Wohnkanton nicht auf der Spitalliste geführt wird, sieht es wieder anders aus. Unser Merkblatt zeigt Ihnen auf, wann eine teure Spitalzusatz-Versicherung angebracht ist und wann man sich das gute Geld sparen kann.

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