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App für digitale Coupons: Frage des Datenschutzes muss geklärt werden

 

Datenschutz bei Coupons-App

Der neueste Coup in den Kundenbindungsprogrammen von Migros und Coop sind digitale Rabattcoupons. Um diese auf der Supercard oder der Cumulus-Card zu aktivieren, muss eine App heruntergeladen werden. Was so unverfänglich und unkompliziert daherkommt, ist es nicht – vor allem nicht aus datenschutzrechtlicher Sicht.

Am 8. Juli berichtete die SKS über die App für digitale Coupons bei Migros und Coop. Das Unverständnis, für welchen Zweck eine App, mit welcher das Einlösen von Rabattcoupons ermöglicht wird, Zugriff auf sämtliche Funktionen (inkl. Kamera) und Daten eines Handys haben sollte, ist nach wie vor gross. Auch das Antwortschreiben des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten – von der SKS mit Brief vom 15. Juli 2015 auf die Situation aufmerksam gemacht – liefert keine befriedigende Antwort über die datenschutzrechtliche Relevanz dieser App. Die SKS wird deshalb beim EDÖB nachhacken: Die Frage der Vereinbarkeit einer derartigen Praxis mit dem Schutz der persönlichen (digitalen) Daten muss klar beantwortet werden!

Bereits 2010 erregte eine App von Zalando, bei welcher das Fotografieren der Kleider fremder Leute im Fokus stand, die Gemüter.

Gegen digitale Hilfsmittel, die den Konsumalltag erleichtern, ist nichts einzuwenden. Jedoch bitte alles im Rahmen des Zulässigen. Auf ein Ausspionieren persönlicher Daten unter dem Vorwand einer elektronischen Zahlungserleichterung kann gut und gerne verzichtet werden.