Brutto statt Netto: 46% der Geschäfte verrechnen Verpackungsmaterial

Seit mehr als zwei Jahren dürfen die Geschäfte im Offenverkauf das Verpackungsmaterial nicht mehr mitwägen. 46 Prozent der Geschäfte halten sich nicht an diese Vorgabe, ergab ein Test des Eidgenössischen Institutes für Metrologie METAS. 206 von 444 Geschäften verrechnen ihren Kundinnen und Kunden das Verpackungsmaterial noch immer. Für die Konsumenten stellt dies ein Ärgernis dar, für die Geschäfte eine Einnahme ohne Gegenleistung.
Schutzsäckchen, Trennpapier oder Becher durften die Geschäfte bis Ende 2012 den Kunden zum Warenpreis verrechnen, wenn sie nicht mehr als 3% des Warengewichtes ausmachten. Das ärgerte viele Kundinnen und Kunden, denn bei jedem Kauf gingen ein paar Rappen an das Geschäft. Besonders bei teuren Produkten wie Fleisch schlägt sich das zu Buche.
Seit anfangs 2013 ist dies untersagt: Für die Anbieter ist es dank den modernen Waagen kein Problem mehr, das Nettogewicht zu verrechnen. Allerdings wird diese Vorgabe noch immer nicht umgesetzt. Die METAS führte zusammen mit den kantonalen Aufsichtsbehörde im letzten Jahr eine schweizweite Kontrolle durch. Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd: Bei 225 von insgesamt 485 Testkäufen wurde das Verpackungsmaterial mitgewogen. Dabei wurden allen noch eine Toleranzgrenze von 2 g zugestanden. Ohne diese wäre die Beanstandungsquote noch höher ausgefallen. Die Anbieter müssen also erneut an diese Vorgabe erinnert und weiterhin entsprechend kontrolliert werden.
Falls Sie den Eindruck haben, dass an Ihrer Verkaufsstelle nicht das Nettogewicht verrechnet wird, können Sie sich an die kantonalen Eichmeister wenden.
Medienmitteilung METAS Faktenblatt “Netto verkaufen” Adressliste Eichmeister