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Aufgeschoben bis zum St. Nimmerleinstag

In der Weiterentwicklung des schweizerischen Telekommarktes gibt es zwei Geschwindigkeitsmodi: schnell, schneller, am schnellsten ist bei der Übertragung der Daten angesagt. Mehr als das Gegenteil ist der Fall, wenn es um gesetzliche oder regulatorische Änderungen geht: hier ist Schneckentempo die Regel.

Wenn es um Tarifsenkungen geht, dann steht die Politik, die Verwaltung und sogar der Regulator markant auf die Bremse: es werden unnötige Berichte in Auftrag gegeben, beispielsweise um sich über die Situation der Roaming-Gebühren für Schweizerinnen und Schweizer Klarheit zu verschaffen. Damit werden locker 20 Monate Verzögerung herausgeholt, was konkret bedeutet, dass die Telekomfirmen ihre Cashcow weiter melken können. Beliebt ist auch, auf die bevorstehende Revision des Fernmeldegesetzes zu verweisen. Dies ist notabene ein Revisionsvorhaben, an der sich das Parlament und die Verwaltung die Zähne ausbeissen werden – die Branche will möglichst unbehelligt funktionieren. Da vieles im Argen steht, droht mit dieser Revision, dass das Fuder überladen wird und damit besteht die Gefahr einer Mission impossible. Wann das zuständige Departement den Schritt wagt, ist ungewiss. In den Zielen fürs 2014 ist im UVEK auf jeden Fall nichts davon zu finden.

Doch auch die Regulationsbehörde ComCom vertagt eine überfällige Tarif-Entscheidung auf dieses Revisionsvorhaben: Die Entbündelungspreise, welche der Platzhirsch Swisscom verrechnen kann, berechnen sich weiterhin auf der Ur-Struktur des Kupferkabelnetzes: Konkret wird den Konkurrenten in Rechnung gestellt, was eine Neuerstellung eines Kupferkabelnetzes kosten würde. Zwar ist erkannt, dass dies den heutigen Umständen nicht mehr entspricht, doch geändert wird vorerst nichts. Die Swisscom freuts, die Konsumentinnen und Konsumenten berappens.

Abwarten – um dann allenfalls etwas zu ändern – will die ComCom die Revision des Fernmeldegesetzes. Das kann, siehe oben, dauern. Bis zum St. Nimmerleinstag akzeptiert also die Regulationsbehörde, dass die Entbündelungsgebühren in  der Schweiz deutlich über dem Mittelwert der europäischen Länder liegen. Eine Regulationsbehörde zum Wohle des Marktleaders – einzigartig schweizerisch!