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Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle

Ein Eintrag im Betreibungsregister kann gewichtige Nachteile für die betriebene Person mit sich bringen, insbesondere bei der Stellen- und Wohnungssuche sowie bei einer Kreditvergabe. Da eine Betreibung eingeleitet werden kann, ohne dass eine Forderung nachgewiesen werden muss, kommt es in der Praxis nicht selten zu Betreibungen über bestrittene oder sogar rechtsgrundlose Forderungen. Eine Parlamentarische Initiative verlangt daher eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, um den Schutz betroffener Personen vor nachteiligen Wirkungen ungerechtfertigter Betreibungen zu verbessern. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 6.9.2013.