Neue Patienten- und Sterbeverfügung
Was soll geschehen, wenn ich sterbenskrank bin? Sollen lebensverlängernde Massnahmen ergriffen werden? Möchte ich meine Organe spenden? In welcher Form stelle ich mir meine Bestattung vor? Für Angehörige und medizinisches Personal ist es sehr hilfreich, wenn man seinen Willen für den Krankheits- und Todesfall rechtzeitig festhält. Im Hinblick auf das neue Erwachsenenschutzgesetz, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, hat die SKS ihre Patienten- und Sterbeverfügung überarbeitet. Sie bietet Ihnen eine gute und präzise Vorlage für den Entscheidungsprozess zu Ihrer ganz persönlichen Verfügung. Mit dabei sind auch zwei Kurzverfügungen (Portemonnaiegrösse).