Weitere Schritte müssen folgen!
Senkung der Medikamentenpreise
Das Bundesamt für Gesundheit ist mit der Pharmaindustrie übereingekommen, bestimmte Medikamentenpreise zu senken, so dass 250 Millionen Franken eingespart werden. Das ist erfreulich. Für die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist jedoch klar, dass dies nur ein erster Schritt sein kann und gerade bei den neuen, erheblich teureren Medikamenten dringend Massnahmen erforderlich sind.
Im Jahr 2003 wurden für 3,9 Milliarden Franken Medikamente über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet. Das bedeutet eine Zunahme der Kosten um 11,2 Prozent innert zwei Jahren. Die SKS begrüsst deshalb die Einsparungen, welche BAG und der Pharmaindustrie heute bekannt gaben.
Diese Einsparungen von 250 Millionen Franken sind aber nur ein erster Tropfen auf den heissen Stein, für die SKS müssen zwingend weitere Schritte folgen:
- Die Einsparungen werden vorwiegend mit älteren Medikamenten erzielt. Ein grosses Problem sind die neuen Medikamente, so genannte Schein-Innovationen (kaum neuen Therapie-Nutzen, aber viel höherer Preis). Hier müssen bei der Preisfestsetzung viel strengere Massstäbe angewendet werden. Der höhere Preis muss mit einer deutlichen Verbesserung der Wirkung belegt werden.
- Obwohl die ganze Spezialitätenliste durchgeforstet und überprüft wurde, wurde kein einziges Medikament von der Liste gestrichen.
- Von den Preissenkungen sind nur drei der zehn umsatzstärksten Medikamente betroffen. Am wirksamsten kann jedoch mit Preissenkungen bei allen umsatzstarken Medikamenten gespart werden.
- Beim Ländervergleich der Medikamentenpreise muss auch Italien, Frankreich und Österreich einbezogen werden.
- Im Vergleich zu Deutschland sind in der Schweiz auch Generika im Durchschnitt viel zu teuer. Auch hier muss stärker korrigiert werden. Zudem muss auch für Generika ein ausgeweiteter Ländervergleich durchgeführt werden.
- Der Generika-Anteil in der Schweiz beläuft sich lediglich auf knapp 5%. Es müssen dringend wirksame Massnahmen ergriffen werden, damit dieser Anteil auf 20 bis 30 Prozent erhöht wird, wie dies in anderen Ländern der Fall ist.
- Originalpräparate sollen von der SL gestrichen werden, wenn die Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Zweckmässigkeit ihrer Generika erwiesen ist. Die Originalpräparate erfüllen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit dann nicht mehr.
Eine regelmässige Überprüfung der Medikamentenpreise ist zwar sinnvoll. Für die Stiftung für Konsumentenschutz ist es jedoch wichtig, dass bereits bei der Bewilligung und Preisfestlegung neuer Medikamente die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und auch Wirtschaftlichkeit stärker beachtet wird.
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 13. September 2005