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SKS fordert von der WeKo konkrete Taten

Die Wettbewerbskommission hat die Bekanntmachungen zu den Vertikalabreden überarbeitet. Die vorgeschlagenen Regelungen sind unklar und für die betroffenen Unternehmer kaum verständlich. Die SKS fordert konkrete Taten der WeKo statt unklarer Bekanntmachungen.

Die WeKo will die Rechtssicherheit in Bezug auf Vertikalabreden verbessern. Dies versucht sie mit einer Überarbeitung der Bekanntmachungen über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden zu erreichen. Die vorgeschlagenen Formulierungen sind aber dermassen umständlich, dass sie von den betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern kaum verstanden werden können. Zudem klärt der Entwurf die wichtige Frage nicht, wann auch Preisempfehlungen eine Preisfixierung darstellen und somit unzulässig sind.

Die SKS fordert die WeKo auf konkrete Entscheidungen zu fällen. Leitentscheide würden einen weit grösseren Beitrag zur Rechtssicherheit darstellen, würden eine Signalwirkung erzeugen und somit auch die Konsumentinnen und Konsumenten vor Preisabsprachen schützen. Die WeKo soll handeln und sich nicht in abstrakte Bekanntmachungen flüchten.

Stellungnahme SKS

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 31. Oktober 2006