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Krankenversicherer erhalten mehr Einfluss auf die Medikamentenkosten: Die Gesundheitskommission des Ständerates SGK-SR hat erfreulicherweise einen Vorstoss angenommen, welcher den Krankenkassen erlauben soll, gegen Entscheide des Bundesamtes für Gesundheit BAG vorzugehen. Dies betrifft die Spezialitätenliste, in der auch die Preise der Medikamente festgelegt werden. Der Konsumentenschutz begrüsst diesen Entscheid, fordert aber, dass auch die Patienten- und Konsumentenschutz-Organisationen das Beschwerderecht erhalten.
Bislang konnten einzig die Hersteller gegen Medikamentenpreise und die Aufnahme von Medikamenten auf die Spezialitätenliste eine Beschwerde einlegen. Tiefere Medikamentenpreise sind aber nicht im Interesse der Hersteller, so wurde bislang lediglich Rekurs eingelegt, um Medikamentenpreise zu erhöhen. Der Druck geht so weit, dass zum Teil Medikamentenpreise von vorneherein zu hoch angesetzt werden, um später Rekurse zu vermeiden. Jene Kreise, die sich für tiefere Medikamente einsetzen – Krankenkassen, Patienten- und Konsumentenschutz-Organisationen – hatten bislang keine Möglichkeit, gegen überhöhte Preise vorzugehen.
Gut, hat die SGK-SR die parlamentarische Initiative Lohr (17.453) «Beschwerderecht der Krankenversicherer gegen Entscheide des BAG betreffend Spezialitätenliste» angenommen! So können die Krankenversicherer Einfluss nehmen und die Preise korrigieren. Der Konsumentenschutz fordert jedoch, dass nicht nur die Versicherer und ihre Organisationen, sondern auch die Konsumenten- und Patientenorganisationen dieses Recht erhalten. Denn schlussendlich sind es die Patientinnen und Konsumenten, welche unter überteuerten Medikamenten und damit höheren Krankenkassenprämien leiden.
Wenn Patienten- und Konsumentenorganisationen zusammen mit den Krankenversichern ein Mitspracherecht bei der SL erhalten, kann die Preisspirale nach oben durchbrochen werden und damit die Prämienzahler entlastet werden.
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