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Der Bundesrat hat heute das Urheberrecht in die Vernehmlassung geschickt. Es soll der heutigen, modernen Kommunikationsgesellschaft angepasst werden. Für die Stiftung für Konsumentenschutz SKS ist es wichtig, dass die Konsumenteninteressen abgebildet werden und die Nutzerinnen und Nutzer von digitalen Inhalten nicht unnötig bestraft oder kriminalisiert werden. Die SKS begrüsst es deshalb, dass am heutigen Grundsatz nichts geändert wird und der Download von Inhalten für den privaten Gebrauch weiterhin erlaubt ist.
Das Uploaden von urheberrechtlich geschützen Werken bleibt verboten: Für die vorgesehenen Informationsmassnahmen und die mögliche Veröffentlichung von Namen muss jedoch unbedingt gewährleistet sein, dass dies nur in schwerwiegenden Fällen oder bei Verdacht auf kommerzielle Nutzung erfolgt und dass der Datenschutz eingehalten wird. Dass Inhalte von Providern gesperrt oder entfernt werden sollen, erachtet die SKS als sehr problematisch, denn dies könnte Tür und Tor öffnen für willkürliche Entscheide.
Die SKS wird die komplexe Vorlage gründlich prüfen und sich in der Vernehmlassung dafür einsetzen, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten auf eine ausgeglichene, verlässliche Gesetzesgrundlage stützen können, wenn sie sich im Internet bewegen.
Urheberrecht: Rechtssicherheit für die Konsumenten schaffen
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