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Die heute vom Bundesrat beschlossenen Grundsätze für eine Änderung des Kartellgesetzes sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Problem der „Hochpreisinsel Schweiz“ wird damit aber nur ungenügend gelöst. Die SKS fordert deshalb eine rasche Behandlung der Motion 11.3984.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüsst grundsätzlich den heute vom Bundesrat präsentierten Entwurf zur Änderung des Kartellgesetzes. Mit dem Verbot von harten horizontalen und vertikalen Absprachen würde die Schlagkraft der Wettbewerbsbehörden erhöht – denn sie müssten, im Gegensatz zur heutigen Praxis, nicht mehr die wirtschaftliche „Erheblichkeit“ von Wettbewerbsabreden nachweisen.
Der Gesetzesentwurf des Bundesrates vermag SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo trotz dieser Verbesserung nur bedingt zu überzeugen: „Das Problem, dass Schweizer Konsumenten und Unternehmen beim Import von Produktionsmitteln und Konsumgütern zu hohe Preise zahlen müssen, würde mit dieser Gesetzesänderung nur ungenügend gelöst.“ Aus diesem Grund hat sie einen Vorstoss (Motion 11.3984) eingereicht, der genau dort den Hebel ansetzt. Dieser Vorstoss wurde am 21. Dezember 2011 vom Nationalrat angenommen. „Stimmt nun auch der Ständerat zu, soll der Bundesrat die vorgeschlagene Regelung umgehend umsetzen“, fordert Birrer-Heimo.
Urs Kurz
22. Februar 2012 um 20:30 Uhr
Eine tolle Motion. Ich hoffe auf eine positive Umsetzung, obwohl mächtige und einflussreiche Gegner dies vehement zu verhindern versuchen werden. Viel Glück und wenn es nicht gelingen sollte, gleich eine Initiative starten, es ist an der Zeit, dass sich das Volk durchsetzt.
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