Tel. 031 370 24 25 (Normaltarif)
Tel. 0900 900 440 (Fr. 2.90/Min ab Festnetz)
Jetzt Gönner/in werden und von der Gratisberatung profitieren «Konsumentenschutz fördern» anklicken, Gönnerbeitrag bezahlen, anrufen! Mit Fr. 60.- sind Sie dabei (entspricht 20 Minuten kostenpflichtiger Beratung)
Montag, 12 bis 15 Uhr, Dienstag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr.
Gewinnversprechen und Websites, die Konsumentinnen und Konsumenten hinters Licht führen, sollen neu unlauter sein. Die Rechtskommission des Ständerates hat diese zwei wichtigen Konsumentenanliegen ins Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgenommen. Die Konsumentenschutz-Organisationen SKS, FRC und acsi sind erfreut: Denn zu beiden Bereichen erhalten sie massenhaft Beschwerden. Es kann ja nicht sein, dass bewusst dubiose Machenschaften vom Gesetzgeber geduldet werden!
Die Rechtskommission des Ständerates hat heute die Revision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gutgeheissen. Damit sollen einige unfaire Geschäftspraktiken und Abzockermaschen als unlauter erklärt werden. Dabei hat die Rechtskommission die Vorlage des Bundesrates wesentlich verbessert: Zwei weitere Methoden, zu denen die Konsumentenschutz-Organisationen massenhaft Beschwerden erhalten, sollen neu unlauter sein:
• Gewinnversprechen, die zur Teilnahme an einer Werbefahrt oder zum Anruf an eine überhöht kostenpflichtige Telefonnummer verführen, werden neu unlauter, wenn nicht klar hervorgeht, dass es nicht um einen garantierten Gewinn handelt. Häufig sind die Schreiben bewusst derart verfasst, dass zahlreiche vor allem ältere Konsumentinnen und Konsumenten glauben, sie hätten gewonnen – am Ende kaufen sie eine massiv überteuerte Matratze.
• Beim Interneteinkauf gelten nicht dieselben Rechte wie im Laden: Häufig fehlt eine Kontaktadresse. Ebenso ist oftmals nicht angegeben, wie ein Vertrag abgeschlossen wird. Derartige Methoden sollen neu als unlauter gelten.
«Endlich sind dubiose Machenschaften nicht mehr erlaubt», freut sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. «Das entschiedene Vorgehen gegen die schwarzen Schafe stärkt letztlich auch das Vertrauen in die Wirtschaft.»
Ebenso begrüssen die Konsumentenschutz-Organisationen SKS, FRC und acsi die Neuregelung des «Kleingedruckten». Endlich sollen einseitige Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als unlauter deklariert werden. Damit wäre es nicht mehr erlaubt, offensichtlich die Lasten eines Vertrags einseitig den Konsumentinnen und Konsumenten zu überwälzen. Die Konsumentenschutz-Organisationen hoffen, dass Ständerat und Nationalrat den Vorschlägen der Rechtskommission folgen.
Hosting von oriented.net