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Der Bundesrat will etwa 21 Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip machen. Dies schlägt er in der heute zu Ende gehenden Vernehmlassung vor. Die Stiftung für Konsumentenschutz ist erfreut, dass 6 der von ihr verlangten 10 Ausnahmen gewährt wurden. Damit gehen Gesundheitsschutz und das Recht auf Information vor. Der langjährige Einsatz der SKS zeigte Wirkung: Ursprünglich hatte der Bundesrat lediglich 2 Ausnahmen im Bereich Lebensmittel vorgesehen.
Vor knapp 3 Jahren hatte die Stiftung für Konsumentenschutz 10 wichtige Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip verlangt. In diesen 10 Gebieten (ausschliesslich Lebensmittel) sollen der Gesundheitsschutz und das Recht auf Information Vorrang haben vor allfälligen Preissenkungen durch den Abbau von Handelshemmnissen.
Heute endet die Vernehmlassung zur Ausführungsverordnung. Darin schlägt das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) das Festschreiben von 6 dieser 10 Ausnahmen vor:
• Deklaration des Herkunftslandes von Lebensmitteln und von deren Rohstoffen
• Deklaration von Käfigeiern
• Deklaration von Spuren, die allergische Reaktionen auslösen können
• Deklaration von Lebensmitteln, die mit bewilligungspflichtigen Verfahren behandelt wurden (z.B. Bestrahlung!)
• Deklaration von Alcopops
• strengere Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
«Ursprünglich wollte der Bundesrat lediglich die letzten beiden Ausnahmen gewähren», stellt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS, fest: «Unser langjähriges Engagement hat sich nun gelohnt!» Beispielsweise sind somit etwa 300’000 Allergikerinnen und Allergiker in der Schweiz weiterhin geschützt.
Hingegen fehlen in der Verordnung Ausnahmen für Bestimmungen, welche nächstes Jahr in Kraft treten: strengere Stromverbrauchsnormen als die EU für Geräte wie z.B. Kühlschränke und Set-Top-Boxen sowie die Deklaration von Käfigkaninchenfleisch. Wenn hier keine Ausnahme gemacht wird, sind die beiden neuen Erlasse praktisch wirkungslos!
Weiter verlangt die SKS vom seco, ein Preismonitoring zu erstellen und die Öffentlichkeit fortlaufend darüber zu informieren. Denn Bundesrätin Leuthard hatte angesichts der Referendumsdrohungen versprochen, dafür zu sorgen, dass tatsächlich Preissenkungen erfolgen. Hierzu muss die Preissituation laufend beobachtet werden.
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