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300’000 Nahrungsmittelallergikerinnen und -allergiker in der Schweiz sind auf strenge Vorschriften an¬gewiesen. Der Bundesrat erwägt hingegen, im Hinblick auf das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» die Allergiedeklaration und das Verbot gefährlicher Azofarbstoffe in Milch und anderen Lebensmitteln zu streichen. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS sowie die Allergieorganisationen SGAI und aha! fordern den Bundesrat auf, beide Vorschriften beizubehalten.
Ende September wird der Bundesrat über das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» entscheiden. Die grosse Frage wird sein: Welche Schweizer Vorschriften sollen beibehalten werden, auch wenn sie von der EU abweichen? Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS die Schweize¬rische Gesellschaft für Allergologie und Immunologie sowie aha! Schweizerisches Zentrum für Allergie, Haut und Asthma fordern im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten mit Lebensmittelallergien:
Gemäss Allergologen bewahren beide Vorschriften die Allergiker vor Symptomen wie Erbrechen, aber auch vor lebensbedrohlichen Kreislaufproblemen und Todesfällen. Die Folge einer Aufhebung beider Vorschriften: Unbeabsichtigte Beimischungen von Allergie auslösenden Substanzen würden vermehrt auftreten. Und der Azofarbstoff Tartrazin würde auch in Lebens¬mitteln vorkommen, welche vorwiegend von Kindern konsumiert werden. Dadurch würden allergische Symptome und Notfälle zunehmen. Im Gegensatz zu den USA und England sind in der Schweiz noch keine Todesfälle infolge Allergie auslösender Substanzen bekannt – noch.
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 30. August 2007
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