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Eigentlich ist klar: Positive Eigenschaften von Produkten dürfen nicht deklariert werden, wenn sie lediglich gesetzliche Vorschriften erfüllen. Schweizer Produzenten und Behörden liebäugeln jedoch genau damit. Sie möchten Schweizer Produkte ausloben, statt importierte Produkte zu kennzeichnen, wenn sie nicht dem Schweizer Standard entsprechen. Das ist Marketing und keine Konsumenten-Information, kritisiert die Stiftung für Konsumentenschutz.
Bei Fleisch und Eiern ist es in der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV) geregelt: Importierte Produkte, die bezüglich Hormon- und Antibiotikaeinsatz oder bei der Hühnerhaltung nicht dem Schweizer Standard entsprechen, werden entsprechend deklariert. Das ist ein gutes Instrument, um die Konsumentinnen und Konsumenten zu informieren, aber auch um zu zeigen, dass die Schweizer Landwirtschaft höhere gesetzliche Anforderungen erfüllen muss. Die SKS hat sich in der Vergangenheit verschiedentlich dafür eingesetzt, diese Deklarationsvorschriften auch auf Milch, Gemüse, Früchte und Fisch auszuweiten.
Im letzten Herbst verlangte SKS-Präsidentin Simonetta Sommaruga eine Deklaration auf dem italienischen Grana Padano: Die Kühe in Italien haben im Gegensatz zu ihren Schweizer Artgenossinnen zum Teil keinen oder sehr wenig Auslauf. Das Bundesamt für Landwirtschaft untersuchte, ob hier die LDV angewendet werden könnte und kam zum Schluss, dass man lieber den Schweizer Käse ausloben möchte („Die für Schweizer Käse verwendete Milch stammt von Kühen, die sich regelmässig frei bewegen können“).
Die Vorteile für die Behörden und die Produzenten liegen auf der Hand: Weniger Kontrollaufwand, keine Verärgerung der italienischen Produzenten und zusätzliche Werbung für die Schweizer Produkte. Der Nachteil für die KonsumentInnen ist jedoch gravierend: Die Information der Konsumentinnen und Konsumenten bliebe auf der Strecke. Denn was nützt eine solche Aufschrift auf einem Schweizer Käse derjenigen Konsumentin, die italienischen Käse kauft? Heisst dann keine Deklaration, dass die italienischen Kühe keinen Auslauf haben? Das führt so weit, dass man herausfinden muss, was auf einem Produkt nicht deklariert ist. Fehlt also die Angabe, dass das Fleisch ohne Antibiotika und Hormone hergestellt wurde, müsste man davon ausgehen, dass es beides enthält.
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat Bundesrat Joseph Deiss erneut aufgefordert, die LDV auf weitere Produkte auszuweiten, statt sie abzuschaffen, wie es viele gerne sähen. Denn eine Positiv-Deklaration täuscht die KonsumentInnen nur und sorgt für zusätzliche Verwirrung!
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 7. April 2004
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