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Keine Dioxin-Verseuchung in schweizerischen Verkaufsregalen: Im Newsletter des Bundesamtes für Gesundheit BAG, der heute Morgen früh in meinem elektronischen Briefkasten gelandet ist, steht diese Entwarnung. Dem nahen Sonntagsbrunch mit Speck und Spiegeleiern kann also getrost entgegengeschaut werden.
Eine Rückkehr zum kulinarischen Alltag, da alles ja glimpflich auszugehen scheint? Der aktuelle Fall führt vor Augen, wie schwierig die Situation für die Schweiz ist. Dem europäischen Schnellwarnsystem (RASFF Rapid Alert System for Food and Feed) gehört die Schweiz nur teilweise an. Einer Umwandlung zum Vollmitglied stehen zur Zeit politische Blockaden im Weg. Doch in einem globalisierten Markt müssen auch die Informationsflüsse länderübergreifend funktionieren, dies besonders für Notfälle! Ich werde nächste Woche im Gespräch mit Bundesrat Johann Schneider-Amman diese langjährige Forderung von uns ein weiteres Mal aufführen und mit der aktuellen Situation aufzeigen, dass der Beitritt zu den Schnellwarnsystemen der EU überfällig ist.
Doch damit nicht genug: Der Informationsfluss innerhalb der Schweiz zwischen den Bundesämtern hat versagt. Auch auf diesen Schwachpunkt haben wir bereits mehrere Male den Finger gelegt. Die Futtermittelkontrolle muss dem Lebensmittelgesetz unterstellt werden, damit eine lückenlose Kontrolle von der Stall- bis zur Essgabel gewährleistet ist. Einem einzigen Bundesamt wäre damit der sensible Nahrungsmittelbereich „tierische Produkte“ unterstellt. Wir haben diese Forderung eingebracht bei der Revision des Lebensmittelgesetzes und warten nun seit Wochen gespannt darauf, ob der Bundesrat diesen Input von uns aufnimmt und – auch aus aktuellem Anlass – der Auffassung ist, dies zukünftig in den Gesetzestext zu schreiben.
Auch wenn vielleicht bereits in den nächsten Tagen weitere Entwarnungen folgten und der neuste Dioxinskandal in einer Woche allenfalls bereits Geschichte wäre: ein nächster ist leider nicht auszuschliessen. Dafür muss die Schweiz gewappnet sein, dazu fehlen aber noch einige Schritte. Die Lösungen liegen auf dem Tisch, es ist also möglich, diese Lücken in Kürze auszumerzen.
Sara Stalder
Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz
Marcel
21. Januar 2011 um 14:31 Uhr
Hat der Bundesrat nicht die Pflicht zum Schutz der Bevölkerung verantwortlich zu sein? Das heisst, dass Länderübergreiffende Futtermittel Kontrollen eigentlich eine Sälbstverständlichkeit darstellen sollten. Warum tun sich die Damen und Herren in Bern nur so schwer mit dieser Art der Verantwortung. Es ist absolut notwendig, dass der
Bevölkerungsschutz hinsichtlich dessen vom Konsumenten-schutz weiter verfolgt und durch gesetzt wird. Danke.
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